Art. 15 CCS dal 2025

Art. 15 … (1)
(1) Abrogato dalla cifra I n. 1 della LF del 7 ott. 1994, con effetto dal 1° gen. 1996 (RU 1995 1126; FF 1993 I 921).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 15 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RU130058 | Forderung | Friedensrichter; Beklagten; Urteil; Entscheid; Urteils; Partei; Geschäftsführer; Parteien; Schlichtungsverhandlung; Sinne; Friedensrichteramt; Begründung; Dispositiv; Induktionskocher; Vorinstanz; Vertreter; Obergericht; Antrag; Parteientschädigung; Betreibung; Verfahren; Aussage |
VD | HC/2022/435 | Appel; Employée; ’employé; ’employée; Appelante; Employeuse; était; ’employeuse; émentaire; édéral; ’est; écompte; émentaires; êté; éré; Autorité; Arrêté; ération; Année; écision; établi; étranger; ’application; ’au |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 169 (5A_14/2019) | Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). | Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Lücke; Austrittsleistung; Austrittsleistungen; Lücken; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgeausgleich; GRÜTTER; Regelung; Grundlage; Urteil; Verbrauchsunterhalt; Massnahmen; Unterhaltsbeiträge; JUNGO; Gesetzeslücke; Lückenfüllung; Vischer |
145 III 109 (5A_841/2017) | Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). | Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Botschaft; Inkrafttreten; Entscheidung; Revision; Scheidungsurteil; Zuständigkeit; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Ergänzung; Gesetzgeber; Gesetzes; Vorsorgeansprüche; Austrittsleistung; Rückwirkung; Vorsorgeansprüchen; Bezug; Sachverhalt; ängig |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-4575/2019 | Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung | Einbürgerung; Kinder; Familie; Vorinstanz; Ehegatte; Ehemann; Ex-Ehemann; Familien; Recht; Ehegatten; Bürger; Thema; Familienplanung; Behörde; Vermutung; Ex-Ehegatte; Bürgerrecht; Verfahren; Schweiz; Sommer; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Rechts; Person; Beweis; ätten |
F-3710/2016 | Sozialhilfe an Auslandschweizer | Haushalt; Haushalts; Vorinstanz; Sozialhilfe; Person; Ehefrau; Schweiz; Ausland; Pflegesohn; Schweizer; Unterstützung; Brasilien; Verfügung; Berechnung; Budget; Bundesverwaltungsgericht; Haushaltsgeld; Haushaltshilfe; Personen; V-ASG; Richtlinien; Auslandschweizer; Akten; Recht; Aktenstück; Vorakten; Ausgaben; ücksichtigt |