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Code civil suisse (CC)

Art. 15 CC de 2023

Art. 15 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 15 c. ... (1)

(1) Abrogé par le ch. I 1de la LF du 7 oct. 1994, avec effet au 1er janv. 1996 (RO 1995 1126; FF 1993 I 1093).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 15 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU130058ForderungFriedensrichter; Beschwerde; Beklagten; Urteil; Partei; Urteils; Entscheid; Geschäftsführer; Parteien; Bestellt; Schlichtungsverhandlung; Begründung; Begründet; Friedensrichteramt; Dispositiv; Induktionskocher; Trete; Angefochtene; Vorinstanz; Vertreter; Betreibung; Antrag; Verfahren; Bundesgericht; Anlässlich; Angefochtenen; Begründete; Parteientschädigung; Bestellung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 169 (5A_14/2019)Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Eheliche; Lücke; Austrittsleistung; Lücken; Austrittsleistungen; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgliche; Gesprochen; Nacheheliche; änderung; Grundlage; Vorsorgeausgleich; Regelung; GRÜTTER; Gesetzeslücke; Urteil; Beschwerde; Unterhaltsbeiträge; Verbrauchsunterhalt
145 III 109 (5A_841/2017)Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Ausländische; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Schweizerischen; Berufliche; Botschaft; Entscheidung; Beruflichen; Inkrafttreten; Revision; Scheidungsurteil; Französische; Zuständigkeit; Beschwerde; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Rechtskräftig; Rückwirkung; International; Vorsorgeansprüche; Ergänzung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4575/2019Nichtigerklärung der erleichterten EinbürgerungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Einbürgerung; Recht; Kinder; Vi-act; Familie; Ehemann; Vorinstanz; Ehegatte; Ex-Ehemann; Familien; Recht; Ehegatten; Erleichtert; Rechts; Bürger; Erleichterte; Thema; Familienplanung; Behörde; Eheliche; Vermutung; Schweiz; Sommer; Bürgerrecht; Gemeinsame; Verfahren; Ex-Ehegatte
F-3710/2016Sozialhilfe an AuslandschweizerHaushalt; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Sozialhilfe; Person; Ehefrau; Schweiz; Koste; Ausland; Pflegesohn; Unterstützung; Schweizer; Berechnung; Brasilien; Verfügung; Budget; Bundesverwaltungsgericht; Haushaltsgeld; V-ASG; Personen; Richtlinien; Haushaltshilfe; Akten; Auslandschweizer; Recht; Mehrseitige; Berücksichtigt; Aktenstück
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