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Loi sur le contrat d’assurance (LCA)

Art. 15 LCA de 2023

Art. 15 Loi sur le contrat d’assurance (LCA) drucken

Art. 15 dévouement

Lorsqu’une des personnes mentionnées ? l’art. 14 de la présente loi a provoqué le sinistre en accomplissant un devoir d’humanité, la responsabilité de l’entreprise d’assurance demeure entière.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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