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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 148 CPC dal 2023

Art. 148 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 148 Restituzione

1 Ad istanza della parte che non ha osservato un termine, il giudice può concedere un termine suppletorio o fissarne uno nuovo se la parte rende verosimile di non aver colpa dell’inosservanza o di averne solo in lieve misura.

2 La domanda deve essere presentata entro dieci giorni dalla cessazione del motivo dell’inosservanza.

3 Se vi è è gi? stata pronuncia del giudice, la restituzione del termine non può più essere domandata trascorsi sei mesi dal passaggio in giudicato.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 148 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230036KonkurseröffnungSchuldnerin; Konkurs; Betreibung; Beschwerde; Betreibungen; Debitoren; Gläubiger; Higkeit; Betrag; Forderung; Offene; Zahlungsfähigkeit; Forderungen; Konkurseröffnung; Gläubigerin; Obergericht; Niederglatt; Betreibungsregisterauszug; SchKG; Glaubhaft; Beschwerdefrist; Behauptung; Hinterlegt; Pfändung; Finanzielle; Gerundet; Offenen; Entscheid; Obergerichtskasse; Bezahlt
ZHLB230005ForderungBerufung; Frist; Berufungsverfahren; Beklagten; Partei; Begründung; Urteil; Wiederherstellung; Beschwerde; Bundesgericht; Fristwiederherstellungsgesuch; Gesuch; Vorinstanz; Drittperson; Verfahren; Arbeitsunfähigkeit; Rechtsmittelschrift; Oberrichter; Entscheid; Begründet; Reichten; Berufungsverfahrens; Gerichtskosten; Vorliegende; Prozesshandlung; Wird; Werden; Parteientschädigungen; Herzinfarkts; Berufung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150072Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Rechtspflege; Frist; Verschulden; Eingabe; Obergericht; Hilfsperson; Schlichtungsverfahren; Kanzlei; Verfahren; Rechtsanwalt; Entscheid; Rstellung; Person; Sekretariat; Partei; Instruktion; Pacht; Gesuchstellende; Obergerichtspräsident; Gericht; Leichtes; Verhältnisse; Beschwerde
ZHVB.2014.00578Keine Exkulpationsmöglichkeit für die Partei bzw. ihren Vertreter für Fristversäumnisse, die auf eine Hilfsperson zurückzuführen sind (Änderung der Rechtsprechung)Hilfsperson; Recht; Partei; Vertreter; Frist; Verwaltungsgericht; Hilfspersonen; Prozess; Zivil; Kanton; Dezember; Anwalt; Schweiz; Verschulden; Exkulpation; Grobe; März; Verhalten; nicht; Wwwvgrzhch; Rechtsprechung; Verfahren; Veröffentlicht; Zivilprozess; Fristwiederherstellung; Exkulpationsmöglichkeit; Vertreters; Lässigkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 636 (4A_476/2014)Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4). Zuständig; Rechtsmittel; Zuständige; Frist; Berufung; Behörde; Bundes; Zivilprozessordnung; Unzuständige; Urteil; Einreichung; Beschwerde; Eingabe; Obergericht; Fristwahrung; Rechtzeitig; Bundesgericht; Unzuständigen; Weiterleitung; Verfahren; Regelung; Instanz; Zivilprozessordnung; Gericht; Arbeitsgericht; Vorinstanz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
A. Staehelin Kommentar ZPO2016
Niccolò GozziBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2013
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