IPRG Art. 148 -
Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:
Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.
Art. 148 IPRG vom 2025
Art. 148 Verjährung
und Erlöschen
einer Forderung
1 Verjährung und Erlöschen einer Forderung unterstehen dem auf die Forderung anwendbaren Recht.
2 Bei der Verrechnung untersteht das Erlöschen dem Recht der Forderung, deren Tilgung mit der Verrechnung bezweckt ist.
3 Die Neuerung, der Erlass- und der Verrechnungsvertrag richten sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes über das auf Verträge anwendbare Recht (Art. 116 ff.).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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