Art. 146 CPC dal 2023

Art. 146 Effetti della sospensione dei termini
1 In caso di notificazione durante la sospensione dei termini, il termine decorre dal primo giorno successivo a quello della fine della sospensione.
2 Durante la sospensione dei termini non si tengono udienze, eccetto che le parti vi acconsentano.
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Art. 146 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY230028 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Rechtsmittel; Entscheid; Massnahme; Verfahren; Berufung; Kanton; Partei; Obergericht; Kantons; Rechtsanwältin; Beschwerdegegner; Parteien; Ehescheidung; Massnahmen; Unterhalt; Monats; Getrenntlebens; Vorinstanz; Gericht; Urteil; Beklagten; Unterhaltsbeiträge; Ehescheidungsverfahren; Anträge; Abänderung; Geschäfts-Nr; Gesuch |
ZH | LB210039 | Forderung (örtliche Zuständigkeit) | Gericht; Gerichtsstand; Berufung; Beklagten; Anwalt; Geschäft; Recht; Geschäftssitz; Parteien; Kollektivgesellschaft; Bezirksgericht; Klage; Gerichtsstands; Verfahren; Rechtsanwälte; Vorinstanz; Mandat; Gerichtsstandsklausel; Berufungskläger; Anwaltskanzlei; Kanton; Kantons; Verfahrens; Vollmacht; Klausel; Anwaltsbüro; -strasse |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2020.32 (AG.2021.48) | Scheidung | Berufung; Ehemann; Frist; Zivilgericht; Entscheid; Zustellung; Rechtsmittel; Zivilgerichts; Gericht; Ehefrau; Honorar; Verfügung; Appellationsgericht; Berufungsverfahren; Parteien; Berufungskläger; Basel; Rechtsvertreterin; Sendung; Gerichtsurkunde; Einreichung; Rechtspflege; Auftrag; Rechtsmittelbelehrung; Regel |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 194 (4A_180/2020) | Regeste Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4). | Hauptverhandlung; Video; Zivil; Verfahren; Videokonferenz; Parteien; Bundes; Gericht; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Verordnung; Justiz; Bundesrat; Verhandlung; Handelsgericht; Schweiz; Verfahrensrecht; Schweizerische; Urteil; Botschaft; Person; Einverständnis; COVID-; Eingabe; Vizepräsidentin |
138 III 610 (4A_297/2012) | Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO). Tritt ein Gericht auf eine Klage zufolge fehlender Zuständigkeit nicht ein und wird gegen diesen Entscheid kein Rechtsmittel ergriffen, so beginnt die Monatsfrist, in der nach Art. 63 Abs. 1 ZPO die Klage zur Erhaltung der Rechtshängigkeit beim zuständigen Gericht neu einzureichen ist, bereits mit der Zustellung des Nichteintretensentscheides zu laufen, nicht erst mit dessen Rechtskraft (E. 2). | Recht; Nichteintretensentscheid; Frist; Gericht; Rechtsmittel; Nichteintretensentscheides; Frist; Schweizerische; Zustellung; Zivilprozessordnung; Monatsfrist; Klage; Rechtskraft; Kommentar; Rechtshängigkeit; Einreichung; Eingabe; Berufung; Auffassung; Schweizerischen; Gerichtsstand; Zivilsachen; Zuständigkeit; Verfahren; Eröffnung; Gesetzgeber; Regel; Botschaft |