Art. 146 LDIP dal 2025

Art. 146 Trasmissione per legge
1 La trasmissione di un credito per legge sottostà al diritto regolatore del rapporto giuridico di base esistente tra il vecchio e il nuovo creditore o, in mancanza di tale rapporto, al diritto regolatore del credito.
2 Sono fatte salve le disposizioni del diritto regolatore del credito a tutela del debitore.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 146 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT110087 | Rechtsöffnung | Gesuchsgegner; Kündigung; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Schweiz; Deutschland; Gesuchsgegners; Darlehen; Gericht; Parteien; Schweizer; Rechtsöffnung; Sachverhalt; Forderung; Schuldner; Urteil; Ausführungen; Wohnsitz; Behauptung; Schweizerische; Bundesgericht; Fürsprecher; Kreditverträge; Verträge; Beschwerdeverfahren; Schweizerischen; Einwendungen |
SZ | ZK1 2017 23 | Aktienübertragung, etc. | Recht; Aktie; Beklagte; Aktien; Beklagten; Berufung; Über; Vi-act; Urteil; Vorinstanz; Gesellschaft; Anträge; Gericht; Übergang; Forderung; Aktionär; Parteien; Berufungsklägerin; Depositum; Feststellung; KG-act; Entscheid; Bezirksgericht; Gesetzes; Gesellschaftsstatut; Dispositiv; Aktienübertragung; Rechtsanwalt; Entschädigung |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 III 489 | Anweisung an die Schuldner im internationalen Verhältnis (Art. 137 Abs. 2 i.V.m. Art. 177 ZGB; Art. 10 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973). Die Anweisung an die Schuldner stellt keine Zivilsache im Sinne von Art. 68 OG dar, weshalb die Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen und einzig die staatsrechtliche Beschwerde gemäss Art. 84 ff. OG zulässig ist (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Die Anweisung an die Schuldner stellt eine besondere familienrechtliche Sanktion bei Nichterfüllung der Unterhaltspflicht dar und untersteht daher nicht dem Statut der Unterhaltsforderung (E. 2). | Unterhalt; Unterhalts; Recht; Schuldner; Schuldneranweisung; Anweisung; Obergericht; Urteil; Unterhaltspflicht; Kommentar; UStÜ; Nichtigkeitsbeschwerde; Unterhaltsforderung; Zivilsache; Unterhaltsstatut; Sinne; Statut; Bundesgericht; Massnahme; Scheidung; Unterhaltspflichten; Sanktion; Nichterfüllung; Ergänzung; Schweiz; Pensionskasse; Eingabe; Obergerichts; Auffassung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schnyder, Schweizer, Dasser | Basler Kommentar zum IPRG | 2013 |
Keller, Girsberger, Dasser | Zürcher Kommentar zum IPRG | 2004 |