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Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 146 LDIP dal 2023

Art. 146 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 146 2. Trasmissione per legge

1 La trasmissione di un credito per legge sottost? al diritto regolatore del rapporto giuridico di base esistente tra il vecchio e il nuovo creditore o, in mancanza di tale rapporto, al diritto regolatore del credito.

2 Sono fatte salve le disposizioni del diritto regolatore del credito a tutela del debitore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 146 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT110087RechtsöffnungGesuchsgegner; Beschwerde; Kündigung; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Schweiz; Gericht; Partei; Darlehen; Deutschland; Gesuchsgegners; Schweizer; Parteien; Unrichtig; Schuldner; Beantrage; Rechtsöffnung; Sachverhalt; Forderung; Wohnsitz; Ausführungen; Behauptung; Bundesgericht; Urteil; Vorinstanzlichen; Schweizerischen
SZZK1 2017 23Aktienübertragung, etc.Recht; Aktie; Aktien; Beklagten; Berufung; Über; Luxemburgische; Urteil; Vorinstanz; Gesellschaft; Übergang; Gericht; Anträge; Partei; Aktionär; Forderung; Parteien; Berufungsklägerin; Entscheid; Luxemburgischen; Depositum; Feststellung; Bezirksgericht; Gesetzes; Ausländische; Nominatives“; Actions

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 489Anweisung an die Schuldner im internationalen Verhältnis (Art. 137 Abs. 2 i.V.m. Art. 177 ZGB; Art. 10 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973). Die Anweisung an die Schuldner stellt keine Zivilsache im Sinne von Art. 68 OG dar, weshalb die Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen und einzig die staatsrechtliche Beschwerde gemäss Art. 84 ff. OG zulässig ist (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Die Anweisung an die Schuldner stellt eine besondere familienrechtliche Sanktion bei Nichterfüllung der Unterhaltspflicht dar und untersteht daher nicht dem Statut der Unterhaltsforderung (E. 2). Unterhalt; Recht; Schuldner; Beschwerde; Schuldneranweisung; Anweisung; Obergericht; Urteil; Unterhaltspflicht; UStÜ; International; Slowenische; Beschwerdeführer; Nichtigkeitsbeschwerde; Unterhaltsforderung; Zivilsache; Internationale; Unterhaltsstatut; Familienrechtliche; Scheidung; Statut; Bundesgericht; Rügt; Massnahme; Sinne

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizerischem RechtBasler Kommentar zum IPRG2013
DasserZürcher Kommentar zum IPRG2004
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