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Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV)

Art. 146 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 146 Responsabladad dal stadi

La Confederaziun è responsabla per ils donns che ses organs chaschunan encunter il dretg exequind lur activitads uffizialas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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