Art. 146 Responsabladad dal stadi
La Confederaziun è responsabla per ils donns che ses organs chaschunan encunter il dretg exequind lur activitads uffizialas.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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