Art. 144 CPC from 2024

Art. 144 Extension
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Art. 144 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RU240010 | Revision des Beschlusses der Schlichtungsbehörde Zürich vom 23. Mai 2022 betreffend Kündigungsschutz / Anfechtung | Frist; Rechtsmittel; Wiederherstellung; Spital; Revision; Vorinstanz; Frist; Schlichtungsbehörde; Beschluss; Beschwerdeführer; Gericht; Parteien; Beschwerdeführers; Eingabe; Entscheid; Beschwerdefrist; Gesuch; Spitalaufenthalt; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Vergleich; Kündigung; Zeitpunkt; Dispositiv-Ziffer; Rechtsmittels; Schweizerischen; Wiederherstellungsgesuch |
ZH | PS240008 | Konkurseröffnung | Schuld; Schuldnerin; Betreibung; Konkurs; Zahlung; Betreibungen; SchKG; Recht; Bülach; Kinder; Konkurseröffnung; Konkursandrohung; Zahlungsfähigkeit; Gläubiger; Liegenschaft; Stadium; Handelsregister; Obergericht; Entscheid; Frist; Betrag; Konkursamt; Rechtsvorschlag; Betreibung-Nr; Beleg; Kantons; Urteil; Gläubigerin; Behauptungen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB170002 | Aufsichtsbeschwerde | Recht; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Entscheid; Obergericht; Bezirksgericht; Winterthur; E-Mail; Kanton; Beschwerdeführers; Kantons; Eingabe; Rechtsmittel; Verfügung; Vergleich; Anzeige; Gericht; Geschäfts-Nr; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Verwaltung; Verfahrens; Verwaltungskommission; Beschluss; Bezirksgerichts; Frist; Rüge |
SO | ZKBES.2024.108 | - | Frist; Zivilkammer; Verlängerung; Obergericht; Lassstundung; Sachwalterin; Begründung; Entscheid; Präsidentin; Hunkeler; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller; Vollmacht; Obergerichts; Amtsgerichtspräsident; Beschwerdebegründung; Schweizerischen; Reichung; Bundesgericht; Geschäftsnummer:; ZKBES; Instanz:; Entscheiddatum:; FindInfo-Nummer:; Titel:; Resümee:; Beschluss |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 554 | Art. 99 und 312 Abs. 2 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort. Vorgehen der im erstinstanzlichen Verfahren ganz oder teilweise obsiegenden Partei, wenn sie im Falle eines Berufungsverfahrens ihre Parteientschädigung durch die Gegenpartei sicherstellen lassen will (E. 2). | Berufung; Frist; Berufungsantwort; Berufungsbeklagte; Einreichung; Sicherheit; Parteien; Verfahren; Parteientschädigung; Sicherstellung; Berufungsbeklagten; Waffengleichheit; Berufungskläger; Verfügung; Abnahme; Urteil; Obergericht; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Sicherstellungsgesuch; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Leistung; Entscheid; Gesuch; Anschlussberufung; Antrag |
91 II 321 | Gerichtsstand der Ehescheidungsklage. Art. 144 ZGB. Ein schweizerischer Ehegatte mit Wohnsitz in der Schweiz kann die Ehescheidungsklage ausschliesslich an seinem Wohnsitz anbringen. Massgebend ist der Wohnsitz bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Streites. Das kantonale Recht bestimmt, welcher prozessuale Akt die Rechts hängigkeit herbeiführt; dagegen steht es ihm nicht zu, dem klagen den Ehegatten ausser dem in diesem Zeitpunkt bestehenden Wohn sitz noch einen andern (frühern) Wohnsitz als Gerichtsstand zur Wahl zu stellen. | Wohnsitz; Recht; ängig; Gericht; ändig; Scheidung; Klage; ängigkeit; Scheidungsklage; Rechtshängigkeit; Obergericht; Entscheid; Ehegatte; Kanton; Ehemann; Richter; Friedensrichter; Gerichtsstand; Zeitpunkt; Bauma; Bundes; Bezirks; Ehegatten; Ehefrau; Bezirksgericht; Schweiz; Eintritt; Weisung; Berufung; Bundesgericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Brunner, Gasser, Schwander, Schweizer | Brunner, Gasser, Schwander | 2016 |
Brunner, Gasser, Schwander, Schweizer | Brunner, Gasser, Schwander | 2016 |