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Code de procédure civile (CPC)

Art. 144 CPC de 2023

Art. 144 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 144 Prolongation

1 Les délais légaux ne peuvent pas être prolongés.

2 Les délais fixés judiciairement peuvent être prolongés pour des motifs suffisants, lorsque la demande en est faite avant leur expiration.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 144 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230055RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Verfügung; Partei; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Zürich; Wiedergutzumachenden; Prozessleitende; Kanton; Wiedergutzumachender; Reichen; Treten; Frist; Oberrichter; Rechtsöffnungsgesuch; Botschaft; Droht; Betreibung; Staats; Gemeindesteuern; Gesuchsgegners; Parteientschädigungen; Endentscheid; Verfügungen; Drohenden
ZHPC230013Ehescheidung (Fristerstreckung)Beschwerde; Verfügung; Vorinstanz; Frist; Angefochtene; Beklagten; Partei; Gericht; Drohe; Wiedergutzumachender; Unentgeltlichen; Parteien; Wiedergutzumachenden; Beschwerdeverfahren; Gesuch; Bundesgericht; Prozessleitende; Akten; Rechtspflege; Erstreckung; Oberrichter; Entscheid; Ersucht; Botschaft; Verbindung; Aufgr; Treten; Ersuchte; Erstreckung; Parteientschädigungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170002AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Entscheid; Bezirksgericht; E-Mail; Beschwerdegegner; Obergericht; Winterthur; Kanton; Beschwerdeführers; Eingabe; Rechtsmittel; Kantons; Vergleich; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Anzeige; Gericht; Obergerichts; Geschäfts-Nr; Verfahrens; Verwaltung; Aufsichtsbehörde; Partei
SGB 2019/60Entscheid Planungsrecht, Antrag auf Erlass einer Planungszone, Art. 27 RPG und Art. 105 BauG bzw. Art. 42 Abs. 1 PBG. Die Vorinstanz durfte auf eine summarische Prüfung, ob sich die von der Beschwerdeführerin beantragte Planungszone als rechtskonform erweisen würde, verzichten. Es besteht kein klagbarer Anspruch der Rechtsunterworfenen auf Erlass einer Planungszone (E. 3.3), (Verwaltungsgericht, B 2019/60). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_577/2019). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Planung; Planungs; Entscheid; Planungszone; Recht; Erlass; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz;Frist; Frist; Hinweis; Zwischenverfügung; Anspruch; Abteilungspräsident; Hinweisen; Verbindung; Hinweisen; Verwaltungsgericht; Amtliche; VerwGE; Wwwgerichtesgch; Nutzungspläne; Angefochtene; Entscheids; Beschwerdeergänzung; Angefochtenen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 554Art. 99 und 312 Abs. 2 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort. Vorgehen der im erstinstanzlichen Verfahren ganz oder teilweise obsiegenden Partei, wenn sie im Falle eines Berufungsverfahrens ihre Parteientschädigung durch die Gegenpartei sicherstellen lassen will (E. 2). Berufung; Frist; Beschwerde; Partei; Berufungsantwort; Berufungsbeklagte; Einreichung; Sicherheit; Parteien; Gesetzliche; Verfahren; Parteientschädigung; Sicherstellung; Beschwerdeführerin; Berufungsbeklagten; Waffengleichheit; Abnahme; Berufungskläger; Verfügung; Vorinstanz; Urteil; Zivilprozessordnung; Obergericht; Sicherheitsleistung; Sicherstellungsgesuch; Leistung; Gesuch; Entscheid; Erstinstanzlichen
91 II 321Gerichtsstand der Ehescheidungsklage. Art. 144 ZGB. Ein schweizerischer Ehegatte mit Wohnsitz in der Schweiz kann die Ehescheidungsklage ausschliesslich an seinem Wohnsitz anbringen. Massgebend ist der Wohnsitz bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Streites. Das kantonale Recht bestimmt, welcher prozessuale Akt die Rechts hängigkeit herbeiführt; dagegen steht es ihm nicht zu, dem klagen den Ehegatten ausser dem in diesem Zeitpunkt bestehenden Wohn sitz noch einen andern (frühern) Wohnsitz als Gerichtsstand zur Wahl zu stellen. Wohnsitz; Recht; Gericht; Scheidung; Klage; Scheidungsklage; Hängigkeit; Rechtshängigkeit; Obergericht; Entscheid; Klagen; Friedensrichter; Ehegatte; Richter; Kanton; Ehemann; Zuständig; Bauma; Bezirks; Bundes; Zeitpunkt; Gerichtsstand; Läge; Kantonale; Ehegatten; Klagende; Ehefrau; Bezirksgericht; Selbständig; Berufung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Nina J. Frei Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2012
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