Art. 143 PILA from 2022

Art. 143 I. Multiple debtors
Where a creditor is entitled to assert their claim against two or more debtors, the legal consequences are determined under the law governing the relationship between the creditor and the debtor against whom the claim is actually asserted.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 143 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 1B 11 14 | Art. 146 und 147 OR; Art. 143 und 148 IPRG. Der Schuldbeitritt beinhaltet eine kumulative Schuldübernahme, bei welcher der bisherige Schuldner weiterhin verpflichtet bleibt und der Dritte als zusätzlicher Schuldner hinzutritt. Im internationalen Verhältnis unterstehen Verjährung und Erlöschen einer Forderung dem auf die Forderung anwendbaren Recht. | Schuld; Schuldner; Recht; Verjährung; Forderung; Solidarschuldner; Schuldbeitritt; Verpflichtung; Gläubiger; Untergang; Hauptschuld; Schweiz; Schuldübernahme; Deutschland; Mietkaufvertrag; Schweizer; Garantie; Erlöschen; Leistung; Schuldners; Zeitpunkt; Schuldbeitritts; Zahlung; Verrechnung; Garantievertrag; Bürgschaft; Hauptschuldner; Basler; önnen |
LU | 11 06 59 | §§ 61 und 105 ZPO. Ein Teilurteil, mit welchem die Frage nach dem anwendbaren Recht beantwortet wird, ist zulässig. Prozessuales Vorgehen. | Teilurteil; Recht; Amtsgericht; Parteien; Klage; Zivilprozess; Klageantwort; Teilurteils; Gehörs; Vorgehen; Voraussetzungen; Richter; Luzerner; Ermessen; Studer/Rüegg/Eiholzer; Eingang; Sachverhalt; Rechtsschrift; Zivilprozessordnung; Möglichkeit; Streitpunkt; Verletzung; Appellation; ässig |