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Legge federale sulla parità dei sessi (LPar)

Art. 13i LPar dal 2020

Art. 13i Legge federale sulla parità dei sessi (LPar) drucken

Art. 13i Pubblicazione dei risultati nel settore pubblico

I datori di lavoro del settore pubblico pubblicano i risultati delle singole analisi della parit? salariale e delle relative verifiche.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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