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Gender Equality Act (GEA)

Art. 13gGEA from 2020

Art. 13g Gender Equality Act (GEA) drucken

Art. 13g Information for the employees

Employers shall inform the employees in writing of the result of the equal pay analysis within one year of the conclusion of the audit.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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