Art. 13c GlG vom 2020
Art. 13c Methode der Lohngleichheitsanalyse
1 Die Lohngleichheitsanalyse ist nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchzuführen.
2 Der Bund stellt allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein kostenloses StandardAnalyse-Tool zur Verfügung.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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