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SchKG ()

Art. 138 SchKG () drucken

Art. 138 3. Ingiant a. Communicaziun, annunzia dals dretgs

1 L’ingiant vegn communitg? publicamain almain 1 mais ordavant.

2 La communicaziun cuntegna:

  • 1. il lieu, il di e las uras da l’ingiant;
  • 2. l’indicaziun dal di, a partir dal qual èn exponidas las cundiziuns d’ingiant;
  • 3. (1) l’invitaziun als crediturs da pegn ed a tut ils ulteriurs participads, d’inditgar entaifer 20 dis a l’uffizi da scussiun lur dretgs envers il bain immobigliar, particularmain da tschains e da custs. En questa invitaziun èsi d’annunziar ch’els – sche quest termin na vegn betg observ? – pon sa participar al resultat da la liquidaziun mo, sche lur dretgs èn inscrits en il register funsil.
  • 3 Ina invitaziun correspundenta vegn drizzada er als possessurs da servituts, uschenavant ch’i vegn anc applitg? dretg chantunal. (2)

    (1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
    (2) Versiun tenor l’art. 58 dal titel final dal CCS, en vigur dapi il 1. da schan. 1912 (AS 24 233 art. 60 tit. fin. CCS; BBl 1904 IV 1, 1907 VI 367).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 138 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS190215Grundpfandverwertungsverfahren (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Beschwerdeführer; Betreibungsamt; Vorinstanz; Entscheid; Aufsicht; Grundstück; Recht; SchKG; Beschwerdeführerin; Aufsichtsbehörde; Verfahren; Steigerung; Grundstücke; Verfügung; Schätzung; Bundesgericht; Experte; Lastenverzeichnis; Kantonale; Experten; Beschwerdeverfahren; Versteigerung; Kammer; Erwägung; Erwägungen; Partei; Vorinstanzlichen; Obere
    ZHPS180225Abweisung Begehren auf Aktualisierung und Anpassung der Schätzung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Schätzung; Schuldnerin; Beschwerde; Kammer; Betreibung; Verfahren; Betreibungsamt; Anpassung; Aktualisierung; Vorinstanz; SchKG; Gutachten; Grundstücke; Steigerung; Rechtskräftig; Verwertung; Rechtskräftige; Schätzwert; Gestaltungsplan; Pfändung; Verfügung; Sachverständige; Investoren; Gläubiger; Bundesgericht; Veränderungen; Neuschätzung; Verfahrens
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    121 III 88Anfechtung eines Zuschlags; Publikation der Steigerung nach Art. 138 SchKG und Art. 29 Abs. 4 VZG. Die erste Steigerungspublikation nach Art. 138 SchKG ist eine Betreibungshandlung im Sinne von Art. 56 SchKG; die zweite gemäss Art. 29 Abs. 4 VZG ist eine bloss an die Gläubiger gerichtete Bekanntmachung, und der Schuldner hat kein schutzwürdiges Interesse, deren Modalitäten in Frage zu stellen; insbesondere kann er sich nicht beschweren, dass die 10tägige Frist zur Wiederholung der Steigerungspublikation nicht eingehalten und letztere während der Betreibungsferien vorgenommen worden ist. Betreibungs; Steigerung; SchKG; Bekanntmachung; Betreibungsferien; Schuldner; Publikation; Kantons; Wiederholung; Frist; Liegenschaft; Konkurs; Gläubiger; Rekurrent; Beschwerde; Kantonsgericht; Schuldbetreibung; Betreibungshandlung; Verwertung; Steigerungspublikation; Amtshandlung; Aufsichtsbehörde; Interesse; Tägige; Zuschlag; Versteigerung; Amtsblatt; Rekurs; Vorgenommen
    113 III 17Anmeldungsfrist für die Ansprüche vor der Versteigerung der Liegenschaft (Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG und Art. 36 Abs. 1 VZG). Vom Grundsatz, dass es sich bei der Anmeldungsfrist von Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG um eine Verwirkungsfrist handelt, rechtfertigt sich keine Ausnahme, wenn der Pfandgläubiger irrtümlich eine zu niedrige Forderung eingegeben und diese erst nach Ablauf der Eingabefrist berichtigt hat (E. 2). Rechtswirkung der Bestreitung einer im Lastenverzeichnis eingetragenen Forderung (Art. 106 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Art. 140 SchKG sowie Art. 37 Abs. 2 VZG). Die Bestreitung einer im Lastenverzeichnis eingetragenen Forderung verhindert den Eintritt der Rechtskraft des Lastenverzeichnisses im Umfange der Bestreitung nur gegenüber dem Bestreitenden (E. 3).
    Lastenverzeichnis; Recht; Forderung; Lastenverzeichnisses; Eingabe; SchKG; Eingabefrist; Bestreitung; Verwirkung; Betreibung; Rekurrentin; Nachträglich; Ansprüche; Pfandgläubiger; Berichtigt; Nachträgliche; Schuldner; Tragenen; Erwägung; Anmeldungsfrist; Betreibungsamt; Rechte; Angemeldeten; Verspätet; Vorschrift; Rechtfertige; Rechtsprechung; Grundsatz
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