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Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 138 LDIP dal 2023

Art. 138 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 138 e. Immissioni

Le pretese derivanti da immissioni nocive da un fondo sono regolate, a scelta del danneggiato, dal diritto dello Stato di situazione del fondo o dello Stato in cui si produce l’effetto.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 138 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190100Vorsorgliche MassnahmenDaten; Person; Personen; Recht; Klage; Personendaten; Partei; Klagten; Beklagten; Gericht; übermitteln; Zuständigkeit; Massnahme; Verfügung; Vorsorglich; Urteil; Gesuch; Vorsorgliche; Bundesgericht; Verbot; Handlung; Parteien; Klägern; National; Liste; Klägers; Handelsgericht; Zweigniederlassung; Streitgegenständliche
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