Art. 137 SCC from 2025

Art. 137 Offences against property Unlawful appropriation
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Art. 137 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230061 | Verweisungsbruch etc. | Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Rucksack; Berufung; Verfahren; Urteil; Vorinstanz; Freiheitsstrafe; Geschädigte; Verteidigerin; Gericht; Recht; Entscheid; Aneignung; Entschädigung; Geschädigten; Verweis; Berufungsverfahren; Dispositiv; Verweisungsbruch; Punkt; Bundesgericht; Sinne; Dispositivziffer; Schweiz; Lande |
ZH | UE210270 | Nichtanhandnahme | Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Staatsanwaltschaft; Recht; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfahren; Bundesgerichts; Bestellung; See/Oberland; Leistung; Urteil; Rechtspflege; Aneignung; Verhalten; Sachverhalt; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Obergericht; Oberrichter; Flury; Verfügung; Sachen; Vereinbarung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2024.5 | - | Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig |
SO | STBER.2023.61 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Urteil; Recht; Kosovo; Betrug; Staat; Anklage; Quittung; Landes; Urteils; Swisslos; Schweiz; Gewinn; Geldwäscherei; Quittungen; Beweis; Freiheitsstrafe; Vorhalt; Aussage; Berufung; Landesverweis; Anklageziffer |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 297 (6B_841/2016) | Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs. Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sache vom Verletzten oder von einem Dritten erhalten hat. Ein faktisches oder tatsächliches Vertrauensverhältnis genügt (E. 1.4). | Fahrzeug; Beschwerdegegner; Dodge; Veruntreuung; Vorinstanz; Garage; Leasingnehmer; Leasingnehmerin; Geschäftsführer; Leasinggeberin; Aneignung; Verfügung; Hinweis; Fahrzeugs; Verfügungsmacht; Freiheitsstrafe; Obergericht; Schuldspruch; Leasingvertrag; Treugeber; Recht; Angestellte; Urteil; Kantons; Sachverhalt; Regionalgericht |
134 IV 210 (6B_4/2008) | Erfordernis der Stoffgleichheit beim Betrug; Leasingvertrag. Beim Betrugstatbestand hat der Schaden als Vermögensnachteil der Bereicherung als Vermögensvorteil zu entsprechen (Prinzip der Stoffgleichheit; E. 5.3). Der Leasingnehmer, welcher das Leasingfahrzeug der Versicherungsgesellschaft, bei der er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, fälschlicherweise als gestohlen meldet, um sich hierdurch gegenüber dem Leasinggeber von seiner Verpflichtung zur Bezahlung der Leasingraten zu befreien, macht sich nicht des Betrugs gemäss Art. 146 StGB, sondern - allenfalls - der arglistigen Vermögensschädigung gemäss Art. 151 StGB schuldig (E. 5.4). | Versicherung; Betrug; Vermögens; Bereicherung; Versicherungsgesellschaft; Leasinggeber; Betrugs; Stoffgleichheit; Schaden; Leasingraten; Fahrzeug; Schlüssel; Recht; Sachen; Leasingfahrzeug; Vermögensschädigung; Vorinstanz; Diebstahl; Urteil; Kantons; Thurgau; Leasingvertrag; Betrugsversuchs; Beschwerdeführers; Bereicherungsabsicht; Schweizerisches; Versicherungsleistung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6074/2019 | Amtshilfe | Informationen; Amtshilfe; Behörde; Person; Recht; Staat; Amtshilfeersuchen; Urteil; Vorinstanz; Patienten; Übermittlung; Verfahren; CH-AT; BVGer; StAhiG; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Akten; Zusammenhang; Personen; Ersuchen; Schlussverfügung; Rechnung; Umsätze; Sachverhalt; Berufsgeheimnis |
A-6079/2019 | Amtshilfe | Informationen; Person; Amtshilfe; Behörde; Recht; Staat; Urteil; Amtshilfeersuchen; Übermittlung; Vorinstanz; Patienten; CH-AT; Verfahren; BVGer; StAhiG; Zusammenhang; Personen; Ersuchen; Sachverhalt; Rechnung; Schlussverfügung; Umsätze; Berufsgeheimnis; Stellung; Erheblichkeit; Rechtsprechung; Einkommen |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2019.283 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Beschwerdekammer; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Recht; Beschluss; Bundesstrafgericht; Nichtanhandnahme; Verfahren; Anzeige; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Rechtsanwälte; Verfahren; Berufungskammer; Tribunal; Nichtanhandnahmeverfügung; Eingabe; Verfahrensakten; Ordner; Lasche; Bundesstrafrichter; Gerichtsschreiberin; Datum; Triesen/FL; Vaduz/FL; Revision; Beschlusses; Ausstand |
SK.2015.53A | Widerruf | Bundes; Beschuldigte; Widerruf; Probezeit; Urteil; Gericht; Freiheit; Bundesstrafgericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Kammer; Beschuldigten; Geldes; Staat; Verteidigung; Vollzug; Betäubungsmittel; Bern-Laupen; Bundesanwaltschaft; Untersuchungshaft; Verfahrenskosten; Prognose; Betäubungsmittelgesetz; Verfahren; Vollzugs; Delikte; Fürsprecher |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Andreas Donatsch | 21. überarbeitete Auflage | 2022 |
Andreas Donatsch | 21. überarbeitete Auflage | 2022 |