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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 135 BV vom 2022

Art. 135 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 135 (1) Finanz- und Lastenausgleich

1 Der Bund erlässt Vorschriften über einen angemessenen Finanz- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen den Kantonen.

2 Der Finanz- und Lastenausgleich soll insbesondere:

  • a. die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen verringern;
  • b. den Kantonen minimale finanzielle Ressourcen gewährleisten;
  • c. übermässige finanzielle Lasten der Kantone auf Grund ihrer geografischtopografischen oder soziodemografischen Bedingungen ausgleichen;
  • d. die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich fördern;
  • e. die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis erhalten.
  • 3 Die Mittel für den Ausgleich der Ressourcen werden durch die ressourcenstarken Kantone und den Bund zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der ressourcenstarken Kantone betragen mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes.

    (1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765; BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    131 IV 64Art. 197 Ziff. 1, 3, 3bis und 5 StGB; Pornographie. Begriff der Pornographie (E.10.1.1), Verbreiten und Zugänglichmachen von weicher Pornographie über das Internet an Personen unter 16 Jahren (E. 10.1.2 und 10.3), Beurteilung des kulturellen Werts pornographischer Darstellungen (E. 10.1.3 und 10.4), Qualifizierung eines Werks als Kinder- und damit als harte Pornographie (E. 11.2), Strafbarkeit des Besitzes von harter Pornographie (E. 11.4). Pornographisch; Beschwerde; Recht; Pornographie; Pornographische; Beschwerdeführer; Kinder; Handlung; Bilder; Sexuell; JENNY; Kanton; Handlungen; Harte; Kantons; Website; Person; Besitz; Kantonsgericht; Genitalbereich; Pornographischen; Kindern; Bildern; Betrachter; Recht; Kulturellen; Betrachtet; Internet; Schweiz
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