Art. 134 CPS de 2025

Art. 134 Agression (1)
Quiconque participe à une agression dirigée contre une ou plusieurs personnes au cours de laquelle l’une d’entre elles ou un tiers trouve la mort ou subit une lésion corporelle est puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécuniaire.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 134 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220060 | Raufhandel | Zelle; Beschuldigte; Privatkläger; Verletzung; Auseinandersetzung; Anklage; Beschuldigten; Vorinstanz; Verletzungen; Beruf; Berufung; Recht; Sinne; Körper; Privatklägers; Tätlichkeit; Sekunden; Raufhandel; Tätlichkeiten; Faust; Urteil; Körperverletzung; Gericht; Stuhl; Staatsanwaltschaft; Viertel |
ZH | SB220058 | Raufhandel | Zelle; Verletzung; Privatkläger; Beschuldigte; Anklage; Auseinandersetzung; Verletzungen; Beschuldigten; Vorinstanz; Berufung; Recht; Sinne; Körper; Privatklägers; Faust; Tätlichkeit; Tätlichkeiten; Raufhandel; Urteil; Körperverletzung; Sekunden; Gericht; Stuhl; Verteidigung; Viertel; Staatsanwaltschaft |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.86 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Geschädigte; Geschädigten; Schläge; Person; Täter; Aussage; Schläger; Urteil; Schlägerei; Zeuge; Angriff; Bruder; Apos; Recht; Personen; Aussagen; Video; Gruppe; Freiheit; Polizei; McDonalds; Freiheitsstrafe; Zeugen; Gesicht |
SO | STBER.2021.76 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Staat; Landesverweisung; Urteil; Schweiz; Recht; Interesse; Verletzung; Täter; Person; Körper; Freiheit; Freiheitsstrafe; Härte; Flüchtling; Körperverletzung; Staatsanwalt; Härtefall; Bundesgericht; Messer; Gericht; Apos; Auseinandersetzung; önne |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
105 IV 25 | Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2; Art. 134 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Jede zu Körperverletzungen führende Misshandlung stellt eine Schädigung der Gesundheit dar und fällt unter Art. 134 Ziff. 1 StGB, wenn sie vom Täter an einem ihm untergebenen, noch nicht 16-jährigen Pflegling begangen wird (Änderung der Rechtsprechung). | été; ésion; Enfant; ésions; être; Atteinte; époux; Arrêt; Elles; ément; ûlures; éré; Tribunal; Piquerez; éveloppement; Extraits; énale; évrier; Misshandlung; édecin; Emprisonnement; épouse; édicales; ésente; édéral; Annen; Espèce; Intégrité; Ainsi; Existence |
99 IV 57 | Art. 18 Abs. 2 und 204 StGB. Unzüchtige Veröffentlichung. Das zum Vorsatz gehörende Wissen um die Unzüchtigkeit einer Veröffentlichung ist schon gegeben, wenn der Täter sich bewusst ist, dass dieselbe auf das Geschlechtliche Bezug hat und deren schriftliche oder bildhafte Darstellung nach landläufiger Auffassung geeignet ist, das natürliche Sittlichkeits- und Schamgefühl des durchschnittlichen Lesers oder Betrachters möglicherweise empfindlich zu verletzen. | üchtig; Vorsatz; Unzüchtigkeit; Täter; Beschwerdegegner; Films; Vorinstanz; Tatbestand; Veröffentlichung; Erwägung; Urteil; Unzüchtige; Basel; Obergericht; Wissens; Darstellung; Erwägungen; Sinne; Kantons; Auffassung; Scham; Einstellung; Subsumtion; Laien; Auflage |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schlegel, Wohlers, Godenzi | Hand, 4. Auflage | 2020 |
Donatsch | Orell Füssli Verlag | 2018 |