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Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS)

Art. 131 CCS de 2022

Art. 131 Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS) drucken

Art. 131 Impôts ? la consommation spéciaux (1) *

1 La Confédération peut percevoir un impôt ? la consommation spécial sur les marchandises suivantes:

  • a. tabac brut et tabac manufacturé;
  • b. boissons distillées;
  • c. bière;
  • d. automobiles et leurs composantes;
  • e. pétrole, autres huiles minérales, gaz naturel, produits résultant de leur raffinage et carburants.
  • 2 Elle peut en outre percevoir:

  • a. une surtaxe sur l’impôt ? la consommation prélevé sur les carburants, ? l’exception des carburants d’aviation;
  • b. une redevance pour l’utilisation d’autres moyens de propulsion que les carburants prévus ? l’al. 1, let. e, dans les véhicules automobiles. (2)
  • 2bis Si les moyens sont insuffisants pour l’accomplissement des tâches liées au trafic aérien qui sont prévues ? l’art. 87b, la Confédération prélève sur les carburants d’aviation une surtaxe sur l’impôt ? la consommation. (2)

    3 Un dixième du produit net de l’impôt sur les boissons distillées est versé aux cantons. Ils utilisent ces fonds pour combattre les causes et les effets de l’abus de substances engendrant la dépendance.

    (1) * avec disposition transitoire
    (2) (3)
    (3) Accepté en votation populaire du 12 fév. 2017, en vigueur depuis le 1er janv. 2018 (AF du 18 fév. 2015, AF du 30 sept. 2016, ACF du 10 nov. 2016, ACF du 13 avr. 2017; RO 2017 6731; FF 2015 1899, 2016 7371 8121, 2017 3213).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 II 409 (2C_364/2015)Art. 105 und Art. 131 Abs. 1 lit. b BV; Art. 2, Art. 23bis und Art. 28 AlkG; Art. 23 AlkV; Art. 4 Abs. 5, Art. 19 und Art. 21 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom 29. November 2013 über alkoholische Getränke; Monopolabgabe bei der Einfuhr alkoholischer Getränke; Begriff der "gebrannten Wasser"; alkohol- und lebensmittelrechtliche Folgen der thermischen Behandlung von Wein mittels Gefrierkonzentration; anwendbarer Steuersatz. Besteuerung der Einfuhr von zwei ausländischen Getränken, die u.a. Wein enthalten, welcher mittels Gefrierkonzentration behandelt wurde. Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, dass der in solchen Getränken enthaltene Alkohol nicht ausschliesslich durch Vergärung gewonnen wurde, weshalb derartige Produkte alkoholrechtlich als "gebrannte Wasser" i.S. von Art. 2 Abs. 1 AlkG gelten. Die grundsätzliche lebensmittelrechtliche Zulässigkeit der Gefrierkonzentration ändert daran im vorliegenden Fall bereits deshalb nichts, weil dieses Verfahren hier nicht nur zur mikrobiologischen Stabilisierung des Weins, sondern auch zwecks Anreicherung des Alkoholgehalts eingesetzt und die einschlägigen Grenzwerte nicht eingehalten wurden (E. 4). Keine Anwendbarkeit des um die Hälfte reduzierten Steuersatzes für Wermutwein und andere aromatisierte Weine gemäss Art. 23bis Abs. 2 lit. c AlkG: Mangels eigener Definition des Begriffs "Wermutwein" im Alkoholgesetz sind zur Konkretisierung desselben auch die Bestimmungen des Lebensmittelrechts beizuziehen. Als Wermutwein i.S.v. Art. 23bis Abs. 2 lit. c AlkG können sowohl die aromatisierten Weine i.S.v. Art. 21 der Verordnung des EDI vom 29. November 2013 über alkoholische Getränke als auch die aromatisierten weinhaltigen Getränke i.S.v. Art. 19 der genannten Verordnung gelten, sofern zur Aromatisierung auch Stoffe verwendet werden, die aus Artemisia-Arten gewonnen wurden. Die vorliegend streitbetroffenen Getränke gelten indes nicht als aromatisierte Weine, da sie über einen zu tiefen Anteil an (unbehandeltem) Wein sowie über einen zu tiefen Alkoholgehalt verfügen. Ebenso wenig erfüllen sie die Anforderungen an aromatisierte weinhaltige Getränke, da sie mit einem gebrannten Wasser in Form einer mittels Gefrierkonzentration gewonnenen, hochprozentigen Alkoholkomponente versetzt wurden (E. 5). Alkohol; Martini; Getränke; Aromatisiert; Alkohol; Volumenprozent; Aromatisierte; Wermut; Alkoholgehalt; Weine; Schweiz; Verordnung; Produkte; Bundes; Wermutwein; Bacardi-Martini; Wasser; Martini; Gebrannte; Rechtliche; Alkoholische; Aromatised; Based; Drink; Gefrierkonzentration; Streitbetroffenen; Alkoholgesetz; Lebensmittelrechtlich; Gewonnen; Weinhaltige
    98 Ia 329Verfahren; Meinungsaustausch zwischen Bundesrat und Bundesgericht, Art. 96 Abs. 2 OG. Hat der Bundesrat gestützt auf die in einem Meinungsaustausch erfolgte Einigung über die Zuständigkeit eine Beschwerde in ihrer Gesamtheit beurteilt, so kann sein Entscheid vom Bundesgericht nicht überprüft werden. Der Vorwurf, der Bundesrat habe dabei nicht über sämtliche Rügen entschieden, ist mit Revisionsgesuch bei diesem selbst zu erheben (Erw. 2). Grundsatz der Kompetenzattraktion (Erw. 3). Beschwerde; Bundesrat; Bundesgericht; Rüge; Beschwerdeführer; Entscheid; Meinungsaustausch; Rügen; Grundsatz; Recht; Kompetenzattraktion; Behörde; Regierungsrat; Beurteilen; Beurteilt; Stadt; Fragen; Beschwerdeführern; Zusammenhang; Angefochtenen; Erhoben; Fassung; Behauptet; Sachlich; Rekurs; Verfahren

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-4911/2021Gebrannte WasserBeschwerde; Lohnbrenner; Beschwerdeführer; Lohnbrennerei; Brenner; Bundes; Alkohol; Brennerei; Wirtschaftlich; Wirtschaftliche; Konzession; Vorinstanz; Bedürfnis; Beschwerdeführers; Wohnort; Bundesverwaltung; Urteil; Lohnbrennereien; BVGer; Lohnbrennereikonzession; Reine; Bundesverwaltungsgericht; Gesuch; Recht; Verwaltung; Beweis; Brennereien; Alkohols; Reinen; Liter
    A-2514/2021Gebrannte WasserBeschwerde; Beschwerdeführer; Frist; Vorinstanz; Bundes; Alkohol; Einsprache; Steuerfrei; Jahreserklärung; Urteil; Steuer; Eigenbedarf; Veranlagung; Landwirt; Steuerfreie; Recht; Abgabepflichtige; Verfügung; BVGer; Hausbrenner; Partei; Bundesverwaltungsgericht; Alkohols; Einspracheentscheid; Wasser; Konzession; Verschuldet; Einzureichen; Alkoholsteuer; Abgabepflichtigen
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