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Loi sur la TVA (LTVA)

Art. 13 LTVA de 2023

Art. 13 Loi sur la TVA (LTVA) drucken

Art. 13 Imposition de groupe

1 Les entités ayant leur siège ou un établissement stable sur le territoire de la Confédération qui sont réunies sous une direction unique peuvent demander ? être traitées comme un seul sujet fiscal (groupe d’imposition). Les entités qui n’exploitent pas d’entreprise ainsi que les personnes physiques peuvent faire partie d’un groupe.

2 Ce statut peut être choisi pour le début de toute période fiscale. L’assujetti peut y mettre un terme pour la fin d’une période fiscale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 II 460 (2C_153/2013)Art. 164 Abs. 2 und Art. 182 BV; Art. 13 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1 lit. c und Art. 107 Abs. 3 MWSTG 2009; Art. 16 Abs. 3 MWSTV 2009; Art. 11 Abs. 1 BVG; konkrete Normenkontrolle; Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips dadurch, dass die Mehrwertsteuerverordnung die Teilhabe von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge an einer Mehrwertsteuergruppe in jedem Fall ausschliesst. Vorfrageweise Kontrolle bundesrätlicher Rechtsverordnungen. Verordnungsweiser Ausschluss der Teilhabe einer Personalvorsorgeeinrichtung an einer Mehrwertsteuergruppe (E. 2). Ein überwiegendes vorsorgerechtliches Schutzbedürfnis fehlt, wenn die Personalvorsorgeeinrichtung hundertprozentige oder qualifiziert mehrheitliche Beteiligungen unter ihrer einheitlichen Leitung vereinigt. Soweit das Halten derartiger Beteiligungen aufsichtsrechtlich überhaupt zulässig ist, kann der Stiftung - entgegen der angefochtenen Bestimmung - die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe nicht verwehrt werden (E. 3). Art. 16 Abs. 3 MWSTV 2009 sprengt damit den Rahmen einer blossen Vollzugsverordnung und verletzt dadurch das Gewaltenteilungsprinzip (E. 4.1). Mehrwertsteuer; Gruppe; Person; Recht; Vorsorge; Personalvorsorge; MWSTV; MWSTG; Mehrwertsteuergruppe; Personalvorsorgeeinrichtung; Gesetzes; Gerecht; Verordnung; Vorsorgeeinrichtung; Tochtergesellschaft; Berufliche; Bundesrat; Vorsorgerechtlich; Gesetzlich; Leitung; Rechtsverordnung; Urteil; Qualifiziert; Vorsorgerechtliche; Gesetzliche; Pensionskasse; Hundertprozentige; Beschwerde; Beruflichen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5126/2020MehrwertsteuerVorsteuer; Vorsteuerabzug; Gruppe; Beschwerde; MWSTG; Vorsteuerabzugs; Subvention; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Subventionen; Urteil; Steuer; Leistung; Mehrwertsteuer; Gebäude; MWSTV; Gruppenmitglied; Bundesverwaltungsgericht; Einlageentsteuerung; -Gebäude; Gebäudes; Betrieb; Vorsteuern; Tag/Monat; Recht; MWST-Gruppe; Gruppenbesteuerung; Leistungen; -Gebäudes; BVGer
A-6253/2018MehrwertsteuerVorsteuer; Vorsteuerabzug; Vorsteuerabzugs; Beschwerde; Gruppe; Steuer; Korrekt; Beschwerdeführerin; Vorsteuerabzugskorrektur; Nieder; Holding; MWSTG; Zweigniederlassung; ’ Schätzung; Urteil; Dienstleistung; Gruppenmitglied; Vorsteuern; Steuerperiode; Leistungen; Ermessen; Dienstleistungsbezüge; Gruppenmitglieder; BVGer; Mehrwertsteuer; Vorgenommen; Innenumsätze; Bezug
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