E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Ordinanza sul registro di commercio (ORC)

Art. 12e ORC dal 2023

Art. 12e Ordinanza sul registro di commercio (ORC) drucken

Art. 12e Estratti elettronici

Le disposizioni di questo capitolo si applicano per analogia alla consegna di estratti elettronici autenticati dal registro giornaliero o dal registro principale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz