Art. 125 CPS dal 2025

Art. 125 Lesioni colpose
1 Chiunque per negligenza cagiona un danno al corpo o alla salute d’una persona è punito, a querela di parte, con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria (1) .
2 Se la lesione è grave, il colpevole è perseguito d’ufficio.
(1) Nuova espr. giusta il n. II 1 cpv. 2 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669). Di detta mod. é tenuto conto in tutto il presente Libro.Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 125 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230291 | vorsätzliche Tötung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger |
ZH | UE230429 | Nichtanhandnahme | Recht; Ernährung; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegner; Spital; Eltern; Körper; Nahrung; Anzeige; Verhalten; Zürich-Limmat; Nichtanhandnahmeverfügung; Körperverletzung; Pflicht; Verfahren; Unterlassung; Nahrungszufuhr; Sonde; Verfügung; Standort; Zeitraum; Rechtsvertreter; Ernährungssituation |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2021.68 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Schuss; Person; Lokal; Recht; Personen; Aussage; Toilette; Privatkläger; Urteil; Korridor; Waffe; Lebens; Vorhalt; Staat; Schussabgabe; Aussagen; Apos; Körper; Rechtsanwalt; Pistole; Berufung; Körperverletzung; äter |
SO | STBER.2022.4 | - | Beschuldigte; Kurve; Fahrzeug; Recht; Geschwindigkeit; Überholmanöver; Beschuldigten; Kollision; Urteil; Unfall; Täter; Meter; Rechtskurve; Verkehr; Verletzung; Strasse; Überholen; Tötung; Urteils; Beruf; Berufung; ässige |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 IV 97 | Art. 122 StGB; schwere Körperverletzung, vorsätzliche Infizierung mehrerer Personen mit dem HI-Virus. Die Infizierung mit dem HI-Virus erfüllt angesichts der tiefgreifenden und lebenslangen Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit den Tatbestand der schweren Körperverletzung im Sinne der Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB. Dass die Übertragung des HI-Virus nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB darstellt, steht damit nicht in Widerspruch (E. 2.4). | Körper; Infektion; Körperverletzung; Sinne; HIV-Infektion; Vorinstanz; HI-Virus; Personen; Urteil; Entscheid; Anklage; Rechtsprechung; Behandlung; Bundesgericht; Gesundheit; Geschädigten; Krankheit; Würdigung; Generalklausel; Infizierung; Tatbestand; Verbreitens; Freiheitsstrafe |
139 IV 214 (6B_337/2012) | Übertragung der HIV-Infektion durch ungeschützten Sexualverkehr; Körperverletzung. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der medizinischen Behandlungsfortschritte lässt sich heute nicht mehr sagen, dass die HIV-Infektion schon als solche lebensgefährlich im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB ist. Sie stellt indessen nach wie vor eine nachteilige pathologische Veränderung mit Krankheitswert dar und ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls als einfache oder als schwere Körperverletzung zu qualifizieren (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.4). | Infektion; Körper; Körperverletzung; Recht; HIV-Infektion; Sinne; Rechtsprechung; Virus; Behandlung; Bundesgericht; Wahrscheinlichkeit; Ziffer; Krankheit; Urteil; Kantons; HI-Virus; Recht; Infizierte; Medikamente; Genugtuung; Barkeit; HIV-Infizierte; Oberstaatsanwaltschaft; Übertragung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2917/2012 | Ordentliche Einbürgerung | Einbürgerung; Schweiz; Sicherheit; Bundes; Bürger; Vorinstanz; Akten; Fachbehörde; Bundesverwaltungsgericht; Sachverhalt; Verfügung; Organisation; Bericht; Aktivitäten; Person; Gespräch; Verfahren; Lanka; Stellung; Einbürgerungsbewilligung; Stellungnahme; Beschwerdeführers; Bürgerrecht; Schweizer; Quot;; Gesprächs |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2023.102 | Verfahren; Fahrzeug; Verfahrens; Kanton; Verfahrensakten; Kantons; Geschädigte; Frauenfeld; Dossier; Untersuchung; Geschädigten; Uznach; Untersuchungsamt; Kantonspolizei; Gesuch; Thurgau; Veruntreuung; Beschuldigte; Einvernahme; SUV_F; Fahrzeugs; Person; Polizei; Übernahme; Aussage; Gallen; Behörden; Gesuchsgegner | |
SK.2022.8 | Bundes; Verfahren; Befehl; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Kammer; Einsprache; Bundesstrafgerichts; Entscheide; Filter; BStGer; Verfügung; Einzelrichter; Rechtsanwalt; Urteil; Tribunal; Parteien; Rückzug; Verfahrenskosten; Rechtskraft; Frist; Behörde; énal; Gerichtsschreiber; Staatsanwalt; Johannes |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Roth | Basler 4. Auflage | 2019 |
Donatsch, Schweizer, Flachsmann, Hug, Weder | Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch | 2010 |