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Code de procédure civile (CPC)

Art. 123 CPC de 2023

Art. 123 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 123 Remboursement

1 Une partie est tenue de rembourser l’assistance judiciaire dès qu’elle est en mesure de le faire.

2 La créance du canton se prescrit par dix ans ? compter de la fin du procès.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 123 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC210004EhescheidungVater; Mutter; Über; Vorinstanz; Kindes; Besuch; Übernachtung; Kontakt; Übernachtungen; Eltern; Partei; Parteien; Woche; Berufung; Ausbau; Ferien; Besuchsrecht; Beistand; Wochen; Kontakte; Recht; Vaters; Regel; Urteil; Elterliche; Kinder; Arbeit; Kindesvertreterin; Regelung
ZHPQ230011BeistandschaftBeschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Stanz; Entscheid; Angelegenheiten; Vorinstanz; Beistand; KESB-act; Schwächezustand; Vertretung; Vermögens; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Horgen; Urteil; Angefochtene; Bezirk; Beistandschaft; Verfahren; Administrative; Gericht; Sozialamt; Unvermögen; Administrativen; Schizophrenie; Diesbezüglich; Person; Beistandsperson
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVW190009KostenerlassGesuch; Gesuchsteller; Obergericht; Erlass; Kostenerlass; Obergerichts; Inkasso; Kanton; Zentrale; Mittellosigkeit; Forderung; Rekurs; Inkassostelle; Schuld; Entscheid; Verfahren; Kantons; Finanziell; Zeitpunkt; Verwaltungskommission; Schulden; Verhältnisse; Dauernde; Finanzielle; Interesse; Betreibbar; Geldstrafe; Gesuchstellers
ZHVW190004KostenerlassGesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Inkasso; Obergericht; Inkassostelle; Zentrale; Verfahrens; Obergerichts; Erlass; Rekurs; Kostenerlass; Recht; Verwaltungskommission; Kanton; Entscheid; Forderung; Kantons; Erlassgesuch; Gerichtlich; Einstweilen; Nachzahlung; Partei; Rekurskommission; Zeitpunkt; Verfahrenskosten; Unentgeltliche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Beschwerde; Instanz; Rechtsstreit; Befasste; Beginnt; Klage; Befassten; Urteil; Rechtsmittel; Entscheid; Abschluss; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Forderung; Rechtskraft; Abgeschlossen; Endentscheid; Verjährungsfrist; Revision; Verfahren; Beschwerdeführerin; Berufung; Rechtshängigkeit; Rechtsstreits; Verfahrens; Formell; Verjährungsrecht; Verjähren
142 III 131 (4A_325/2015)Art. 117 ff. ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; Zulässigkeit des Erfordernisses einer Abtretungserklärung. Es ist zulässig, die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege von der Abtretung eines allfälligen Prozessgewinns bis zur Höhe der auf den Gesuchsteller entfallenden Gerichtskosten und der Kosten der anwaltlichen Vertretung abhängig zu machen (E. 2-4). Unentgeltlich; Unentgeltliche; Abtretung; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Beschwerde; Nachzahlung; Partei; Gericht; Urteil; Staat; Beschwerdeführer; Prozessgewinn; Prozesskosten; Abtretungserklärung; Bezirksgericht; Kantons; Zivilprozessordnung; Abhängig; Gewährung; Forderung; Gewährt; Voraussetzungen; Prozessgewinns; Person; Fahre; Bedürftige; Abtretungserfordernis

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Rüegg Kommentar ZPO2015
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