Art. 122 LDIP dal 2025

Art. 122 Contratti concernenti diritti
immateriali
1 I contratti concernenti i diritti immateriali sono regolati dal diritto dello Stato di dimora abituale di colui che trasferisce il diritto immateriale o ne conferisce l’uso.
2 Le parti possono scegliere il diritto applicabile.
3 I contratti tra datore di lavoro e lavoratore concernenti diritti su beni immateriali creati dal lavoratore nell’ambito stipulato nel contratto di lavoro sono regolati dal diritto applicabile al contratto di lavoro.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 122 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG170156 | Vermögensübertragung, Übertragung von Marken- und Designrechten, Markenrecht, Namensrecht und Unlauterer Wettbewerb | Vertrag; Recht; Marke; Marken; Beklagte; Beklagten; Vertrags; Klage; Parteien; Designrechte; Rechte; Marken:; Zeichen; Designs; Verfügung; Verpflichtung; Massnahme; Übertragung; Designs:; Verfahren; Rechtsbegehren; Gericht; Holding; Stellung; Streit; Bezug; ässig |
ZH | HG170195 | Übertragung von Markenrechten | Vertrag; Recht; Marke; Marken; Beklagte; Beklagten; Klage; Markenrechte; Gericht; Vertrages; Über; Unternehmenskaufvertrag; Verfahren; Parteien; Gültigkeit; Streit; Rechte; Urteil; Übertragung; Verpflichtung; Stellung; Verfügung; Kommentar; Ausführungen; Umschreibung; Eintragung; Eingabe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZK.2018.3 (AG.2018.408) | Verletzung von Markenrecht, UWG und URG | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Recht; Massnahme; Marke; Gesuchsgegnerinnen; Abtretung; Marken; Massnahmen; Zeichen; Schweiz; Verfahren; Gericht; Verletzung; Auflage; Nichtigkeit; Anspruch; Verbindung; Schutz; Appel; Appellationsgericht; Basel; Entscheid; Erlass; Voraussetzung |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 109 (5A_841/2017) | Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). | Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Botschaft; Inkrafttreten; Entscheidung; Revision; Scheidungsurteil; Zuständigkeit; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Ergänzung; Gesetzgeber; Gesetzes; Vorsorgeansprüche; Austrittsleistung; Rückwirkung; Vorsorgeansprüchen; Bezug; Sachverhalt; ängig |
140 III 473 (4A_256/2014) | Art. 15, 117 und 122 IPRG; anwendbares Recht; Übertragung von Patentanmeldungen. Bestimmung des anwendbaren Rechts. Auf Verträge über die Übertragung von Patentanmeldungen ist Art. 122 IPRG anwendbar. Offengelassen, ob für eine Abweichung von der in Art. 122 IPRG vorgesehenen Anknüpfung Art. 15 oder 117 Abs. 1 IPRG massgebend wäre (E. 2). | Recht; Vertrag; Patent; Hongkong; Patentanmeldung; Patentanmeldungen; Parteien; Schweiz; Vertrags; Handelsgericht; Entscheid; Vorinstanz; Schweizer; Zusammenhang; Staat; Immaterialgüterrecht; Verträge; Anknüpfung; Kaffeekapseln; Schutz; JEGHER/VASELLA; SCHNYDER/DOSS; Urteil; Übertragung; Abweichung; Sachverhalt; Zustandekommen; Klage; Erwägungen; Staates |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Basler Kommentar Internationales Privatrecht | 2013 |