Art. 122 PILA from 2022

Art. 122 e. Contracts pertaining to intellectual property
1 Contracts pertaining to intellectual property are governed by the law of the state in which the transferor or licensor of the intellectual property right has their habitual residence.
2 A choice of law is allowed.
3 Contracts concluded between an employer and an employee concerning rights to intellectual property created by the employee in the course of performing their work are governed by the law applicable to the employment contract.
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Art. 122 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG170156 | Vermögensübertragung, Übertragung von Marken- und Designrechten, Markenrecht, Namensrecht und Unlauterer Wettbewerb | Vertrag; Recht; Marke; Marken; Beklagte; Beklagten; Vertrags; Klage; Parteien; Designrechte; Rechte; Marken:; Zeichen; Designs; Verfügung; Verpflichtung; Massnahme; Übertragung; Designs:; Verfahren; Rechtsbegehren; Gericht; Holding; Stellung; Streit; Bezug; ässig |
ZH | HG170195 | Übertragung von Markenrechten | Vertrag; Recht; Marke; Marken; Beklagte; Beklagten; Klage; Markenrechte; Gericht; Vertrages; Über; Unternehmenskaufvertrag; Verfahren; Parteien; Gültigkeit; Streit; Rechte; Urteil; Übertragung; Verpflichtung; Stellung; Verfügung; Kommentar; Ausführungen; Umschreibung; Eintragung; Eingabe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZK.2018.3 (AG.2018.408) | Verletzung von Markenrecht, UWG und URG | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Recht; Massnahme; Marke; Gesuchsgegnerinnen; Abtretung; Marken; Massnahmen; Zeichen; Schweiz; Verfahren; Gericht; Verletzung; Auflage; Nichtigkeit; Anspruch; Verbindung; Schutz; Appel; Appellationsgericht; Basel; Entscheid; Erlass; Voraussetzung |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 109 (5A_841/2017) | Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). | Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Botschaft; Inkrafttreten; Entscheidung; Revision; Scheidungsurteil; Zuständigkeit; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Ergänzung; Gesetzgeber; Gesetzes; Vorsorgeansprüche; Austrittsleistung; Rückwirkung; Vorsorgeansprüchen; Bezug; Sachverhalt; ängig |
140 III 473 (4A_256/2014) | Art. 15, 117 und 122 IPRG; anwendbares Recht; Übertragung von Patentanmeldungen. Bestimmung des anwendbaren Rechts. Auf Verträge über die Übertragung von Patentanmeldungen ist Art. 122 IPRG anwendbar. Offengelassen, ob für eine Abweichung von der in Art. 122 IPRG vorgesehenen Anknüpfung Art. 15 oder 117 Abs. 1 IPRG massgebend wäre (E. 2). | Recht; Vertrag; Patent; Hongkong; Patentanmeldung; Patentanmeldungen; Parteien; Schweiz; Vertrags; Handelsgericht; Entscheid; Vorinstanz; Schweizer; Zusammenhang; Staat; Immaterialgüterrecht; Verträge; Anknüpfung; Kaffeekapseln; Schutz; JEGHER/VASELLA; SCHNYDER/DOSS; Urteil; Übertragung; Abweichung; Sachverhalt; Zustandekommen; Klage; Erwägungen; Staates |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Basler Kommentar Internationales Privatrecht | 2013 |