Art. 122 1. Kapitel: Vorbereitung der Veranlagung
1 Die Veranlagungsbehörden führen ein Verzeichnis der mutmasslich Steuerpflichtigen.
2 Die zuständigen Behörden der Kantone und Gemeinden übermitteln den mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden die nötigen Angaben aus den Kontrollregistern.
3 Für die Vorbereitungsarbeiten können die Veranlagungsbehörden die Mithilfe der Gemeindebehörden oder besonderer Vorbereitungsorgane in Anspruch nehmen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSTA.2016.13 | Steuerbefreiung | Steuer; Steueramt; Verein; Steuerbefreiung; Rekurrent; Gesuch; Rekurrenten; Steuerregister; Steuererklärung; Verfügung; Befreit; Steuerbefreit; Steuererklärungen; Praxis; Rekurs; Recht; Recht; Veranlagung; Steuergericht; Vereins; Steueramts; Pflicht; Person; Existenz; Wirken; Müsse; Erhalte; Einsprache |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2017/192, B 2017/193 | Entscheid Steuerrecht.Hält ein Darlehen an eine nahestehende Gesellschaft bereits beim Zeitpunkt des Vertragsschlusses einem Drittvergleich nicht stand, stellt spätestens die Abschreibung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Weiter hält die Gewährung bzw. Erhöhung eines Darlehens seit Kenntnis einer finanziellen Notlage einem Drittvergleich nicht stand, da ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ernstlich mit einer Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals gerechnet werden kann (Verwaltungsgericht, B 2017/192 und B 2017/193).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 7. Dezember 2018 abgewiesen (Verfahren 2C_505/2018). | Darlehen; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Darlehens; Recht; Bundes; Verwaltung; Prozent; Steuerbare; Vertrag; Gesellschaft; Reingewinn; Vorinstanz; Bundessteuer; Rechte; Kantons; Vereinbarung; Seitens; Entscheid; Kantonssteuer; Schrieb; Abschreibung; Steuerbaren; Leistung; Rechnung; IP-Rechte; Zeitpunkt; Verfahren; Einzige |
BS | VD.2020.120 (AG.2021.40) | Nachsteuerverfügungen zu den kantonalen Steuern und zur direkten Bundessteuer pro 2012 und 2013 | Lizenz; AaO; AaO; Beweis; Rekurrentin; Steuerverwaltung; Lizenzgebühr; Marken; Stehen; Tatsache; Leistung; Werden; Rekurs; Beschwerde; Lizenzgebühren; Begründet; Gesellschaft; Tatsachen; Gemäss; Person; Beweislast; Lizenzvertrag; Vertrag; Verfahren; Steuerrekurskommission; Aufwand; Geschäftsmässig; Partnerschaftsund; Zwischen; Zweifel |