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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 121SCC from 2023

Art. 121 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 121 C. Family home

1 If a spouse must remain in the family home because of the children or for other compelling reasons, the court may transfer the rights and obligations under the tenancy agreement to that spouse provided this is not inequitable for the other.

2 The previous tenant is jointly and severally liable for payment of the rent up to the date on which the tenancy ends or may be terminated pursuant to the tenancy agreement or by law, but for a maximum period of two years; if an action is brought to recover rent due, he or she is entitled to set off the amount paid in instalments equal to the amount of the monthly rent against any maintenance payments owed to the other spouse.

3 If the home belongs to the family of one of the spouses, the court may, on the same conditions, grant the other spouse a right of residence for a fixed term in return for reasonable compensation or set-off against maintenance payments. Where new and compelling reasons so require, such right of residence may be restricted or revoked.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 121 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220032Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Richt; Unterhalt; Partei; Parteien; Ziffer; Berufung; Ehefrau; Familie; Unterhaltsbeiträge; Vereinbarung; Dispositiv; Familienzulage; Ehemann; Urteil; Familienzulagen; Dispositiv-Ziffer; Gesuch; Bezirksgericht; Bezahlen; Monatlich; Kinder; Pensum; Rückwirkend; Scheidungsverfahrens; Betreuungsunterhalt; Geschäft; Verpflichtet; Urteils; Berufungsklägerin
ZHLY220017Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Recht; Wohnung; Berufungsbeklagte; Eheliche; Partei; Unterhalt; Vorinstanz; Ehelichen; Einkommen; Parteien; Berufungsbeklagten; Unentgeltlich; BGer; Unentgeltliche; Entscheid; Unterhalts; Rechtlich; Berufungsverfahren; Hypothetisch; Vorsorglich; Scheidung; Beklagten; Zuweisung; Hypothetische; Rechtspflege; Zumutbar; Verfügung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 344 (4A_500/2013)Art. 263 Abs. 4 und Art. 143-149 OR; Übertragung der Miete von Geschäftsräumen; Solidarschuld. Die Übertragung der Miete hat nach Art. 263 Abs. 4 OR eine Solidarschuld des übertragenden und des übernehmenden Mieters gemäss den Art. 143-149 OR zur Folge (E. 5).
Miete; Mieter; übertragende; Mieters; übertragenden; Vermieter; Übertragung; Solidarschuld; Beschwerde; Solidarisch; Beschwerdeführerin; übernehmende; Mietverhältnis; Haftung; übernehmenden; Obligationenrecht; Schuld; Weiterhaftung; Vertrag; Geschäfts; Solidarische; Solidarität; Erwägung; Absatz; Beschränkte; Haftet; Vermieters
97 I 389Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde in Zivilstandssachen. Zulässigkeit dieses Rechtsmittels (Art. 97, 98 lit. g OG; Erw. 1). Beschwerdelegitimation. Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde und des Bundesgerichts (Erw. 2). Zivilstandsregister. Eintragung ins Familienregister der im Ausland (Dänemark) erfolgten Eheschliessung zwischen einer Schweizerin und einem in der Schweiz geschiedenen Italiener (Art. 137 Abs. 1 ZStV; Art. 7c Abs. 1 NAG; Änderung der Rechtsprechung; Erw. 3-12). Stellung der Kinder aus einer solchen Ehe (Art. 8 NAG; Erw. 12 a.E.). Bewilligung der Eheschliessung eines geschiedenen Italieners in der Schweiz? (Art. 168 ZStV; Art. 1 ff. des Haager Abkommens zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschliessung vom 12. Juni 1902; Erw. 13). Recht; Schweiz; Scheidung; Recht; Schied; Italien; Eheschliessung; Geschieden; Heimat; Geschiedene; Heimatrecht; Italiener; Entscheid; Schweizerischen; Geschiedenen; Ausländische; Italienische; National; Wiederverheiratung; Caliaro; Ehegatte; Bundesgericht; Revue; Ausland; Critique; Ausländer; OVERBECK; International; Kanton

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Gloor Kommentar, Zivilgesetzbuch I2014
Andrea BüchlerKommentar Scheidung2011
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