Art. 121 LEF dal 2025

Art. 121 Estinzione dell’esecuzione
L’esecuzione è perenta se la domanda di realizzazione non è stata fatta nel termine legale o se, ritirata, non fu più rinnovata.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 121 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230110 | Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ... | Betreibung; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Beschwerde; Pfändung; Beschwerdegegner; Recht; Verwertungsbegehrens; Gläubiger; Schuldner; Mitteilung; Betreibungsamtes; Vorinstanz; Begehren; Beschwerdeführer; Betreibungsämter; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführers; Pfändungsurkunde; Vermögenswerte; Nichtigkeit; Betreibungshandlung; Entscheid; Frist; Antrag |
ZH | PS160139 | Grundpfandverwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Betreibung; Betreibungsamt; Pfändung; SchKG; Zollikon; Beschwerde; Verwertung; Verfügung; Betreibungen; Betreibungsamtes; Versteigerung; Obergericht; Grundstück; Aufsichtsbehörde; Verwertungsbegehren; Nichtigkeit; Zwangsmassnahmen; Frist; Schadenersatz; Vorinstanz; Staat; Gemeinde; Beschwerdegegner; Grundpfandverwertung; Liegenschaft; Pfändungen; Eingabe; Steigerungsanzeige; ührt |
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