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Code de procédure civile (CPC)

Art. 12 CPC de 2023

Art. 12 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 12 Établissements et succursales

Le tribunal du domicile ou du siège du défendeur ou du lieu où il a son établissement ou sa succursale est compétent pour statuer sur les actions découlant des activités commerciales ou professionnelles d’un établissement ou d’une succursale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 12 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG220167Forderung (URG)Klage; Klagten; Gericht; Beklagten; Vergütung; Partei; Rechnung; Forderung; Verwertung; AnwGebV; Parteien; Nutzer; Streit; Klägerische; Eigengebrauch; Urheber; Klägerischen; Vergütungsansprüche; Klageantwort; Forderungen; Bezahlen; Werke; Verwertungsgesellschaft; Verfügung; Unbestritten; Gerichtskosten; Sachverhalt; Streitwert; Handelsgericht; Urteil
ZHPP190008ForderungKlage; Partei; Vorinstanz; Beschwerde; Zweigniederlassung; Bülach; Bezirk; Beklagten; Recht; Verfügung; Beklagt; Bezirks; Basel; Bezirksgericht; Gericht; Entscheid; Zuständigkeit; Vertreten; Klageschrift; Rubrum; Parteibezeichnung; Verfahren; Beilage; Bezirksgerichtes; Zweifel; Einzelgericht; Niederlassung; Bülach; örtliche; Klagebegründung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 465 (6B_336/2021)
Regeste
Art. 70 StGB ; Art. 127 Abs. 1 StPO ; Art. 35 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 OR ; Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben der beschuldigten Person; Prozessvollmacht über den Tod hinaus. Prozessvollmachten über den Tod hinaus (sog. transmortale Vollmachten) sind grundsätzlich zulässig (E. 4.2; Bestätigung der Rechtsprechung). Stirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und ist eine Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte daher gegenüber ihren Erben anzuordnen, erscheint es zum Schutz der einziehungsbetroffenen Erben - trotz der transmortalen Vollmacht des Erblassers - unabdingbar, dass die Erben von der Behörde, welche über die Einziehung zu befinden hat, über das Einziehungsverfahren nach Möglichkeit persönlich in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, selber einen Rechtsbeistand zu bestimmen. Bis dahin behält die Vollmacht über den Tod hinaus grundsätzlich ihre Gültigkeit und der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann sich darauf berufen, insbesondere wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Behörde die einziehungsbetroffenen Erben persönlich in das Verfahren einbezieht (E. 4.3 und 4.4).
Recht; Erben; Vollmacht; Einziehung; Hinaus; Magda; Rechtsanwältin; Auftrag; Zihlmann; Untersuchungsamt; Altstätten; Beschwerde; Verfahren; Prozessvollmacht; Partei; Erblassers; Transmortale; Interessen; Verfahren; Schweiz; Rechtsbeistand; Verfügung; Entscheid; Geschäfts; Rechtsprechung; Urteil; Gültigkeit; Natur
145 I 297 (4D_65/2018)Art. 17 Abs. 2 KV/FR; Art. 129 ZPO; Verfahrenssprache. Wie im Verwaltungsgerichtsverfahren (vgl. BGE 136 I 149) erlaubt Art. 17 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Freiburg dem Rechtsuchenden auch in einem Zivilprozess, sich in der Amtssprache seiner Wahl an das Kantonsgericht zu wenden (E. 2). Langue; Procédure; Canton; Partie; Officielle; Cantonal; Tribunal; Droit; Allemand; Autre; Recours; D'une; Civil; Civile; Fondamental; être; Cst/; Entre; Autorité; Recourant; Fribourgeois; Cst/FR; Demande; Français; Langues; Devant; Principe; Rédigé; Comme

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4058/2016ArbeitnehmerschutzBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Kontrollorgan; Verfahren; Vorinstanz; Einsetzung; Gegnerin; Kontrollorgans; Beschwerdegegnerin; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Verfahrens; Lohnbuchkontrolle; Bezirksgericht; Recht; Aussenseiter; Besonderen; Partei; Kontrolle; Gericht; Begehren; Zivilrechtliche; Parteien; Unabhängigen; Urteil; Unabhängiges; Folgend:; Vertrag; Zivilinstanz
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