Art. 12 CPC de 2023

Art. 12 Établissements et succursales
Le tribunal du domicile ou du siège du défendeur ou du lieu où il a son établissement ou sa succursale est compétent pour statuer sur les actions découlant des activités commerciales ou professionnelles d’un établissement ou d’une succursale.
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Art. 12 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG220167 | Forderung (URG) | Klage; Gericht; Beklagten; Vergütung; Rechnung; Forderung; Verwertung; Parteien; Streit; Nutzer; AnwGebV; Forderungen; Urheber; Vergütungsansprüche; Verwertungsgesellschaft; Verfügung; Frist; Klageantwort; Eigengebrauch; Werke; Handelsgericht; Urteil; Sachverhalt; Prozessvoraussetzungen; Gerichtskosten; Streitwert; Parteientschädigung |
ZH | PP190008 | Forderung | Klage; Vorinstanz; Bülach; Zweigniederlassung; Beklagten; Bezirk; Recht; Verfügung; Bezirks; Basel; Bezirksgericht; Gericht; Rubrum; Klageschrift; Zuständigkeit; Entscheid; Parteibezeichnung; Bezirksgerichtes; Frist; Niederlassung; Zweifel; Verfahren; Einzelgericht; Beilage; Eingabe; Klagebewilligung; Klagebegründung; -Strasse |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2021.37 | - | Berufung; Recht; Arbeit; Berufungsklägerin; Klage; Gericht; Zweig; Zweigniederlassung; Zuständigkeit; Niederlassung; Berufungsbeklagte; Eindruck; Apos; Vorinstanz; Gerichtsstand; Arbeitsvertrag; Mitarbeiter; Betrag; Entscheid; Voraussetzungen; Unzuständigkeit |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 465 (6B_336/2021) | Regeste Art. 70 StGB ; Art. 127 Abs. 1 StPO ; Art. 35 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 OR ; Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben der beschuldigten Person; Prozessvollmacht über den Tod hinaus. Prozessvollmachten über den Tod hinaus (sog. transmortale Vollmachten) sind grundsätzlich zulässig (E. 4.2; Bestätigung der Rechtsprechung). Stirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und ist eine Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte daher gegenüber ihren Erben anzuordnen, erscheint es zum Schutz der einziehungsbetroffenen Erben - trotz der transmortalen Vollmacht des Erblassers - unabdingbar, dass die Erben von der Behörde, welche über die Einziehung zu befinden hat, über das Einziehungsverfahren nach Möglichkeit persönlich in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, selber einen Rechtsbeistand zu bestimmen. Bis dahin behält die Vollmacht über den Tod hinaus grundsätzlich ihre Gültigkeit und der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann sich darauf berufen, insbesondere wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Behörde die einziehungsbetroffenen Erben persönlich in das Verfahren einbezieht (E. 4.3 und 4.4). | Recht; Erben; Einziehung; Vollmacht; Rechtsanwältin; Magda; Zihlmann; Auftrag; Untersuchungsamt; Altstätten; Prozessvollmacht; Verfahren; Erblasser; Erblassers; Rechtsbeistand; Verfahren; Schweiz; Verfügung; Entscheid; Interessen; Urteil; Rechtsprechung; Behörde; Einziehungsverfahren; Gültigkeit; Dispositiv-Ziff |
145 I 297 (4D_65/2018) | Art. 17 Abs. 2 KV/FR; Art. 129 ZPO; Verfahrenssprache. Wie im Verwaltungsgerichtsverfahren (vgl. BGE 136 I 149) erlaubt Art. 17 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Freiburg dem Rechtsuchenden auch in einem Zivilprozess, sich in der Amtssprache seiner Wahl an das Kantonsgericht zu wenden (E. 2). | édure; Tribunal; être; çais; Cst/FR; édigé; LJ/FR; édé; émoire; édéral; Autre; Fribourg; écision; éré; écriture; ègle; érêt; Utilisation; époser; Arrondissement; Intimée; éder; Autorité; ément; été; édigée; Allemand; Constitution; éhension; énale |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-4058/2016 | Arbeitnehmerschutz | Kontrollorgan; Verfahren; Vorinstanz; Einsetzung; Kontrollorgans; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Lohnbuchkontrolle; Bezirksgericht; Recht; Aussenseiter; Begehren; Kontrolle; Gericht; Parteien; Vertrag; Urteil; Zeitperiode; Eingabe; Aussenseiterstellung; Zivilinstanz |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Sutter, Franz Hasenböhler, Thomas Sutter-Somm, Christoph Leuenberger, Sutter-Somm | Zürich , Basel , Genf | 2016 |