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Legge sulle dogane (LD)

Art. 12 LD dal 2023

Art. 12 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 12 Traffico di perfezionamento attivo

1 L’UDSC accorda la riduzione dei tributi doganali o la franchigia doganale per le merci portate temporaneamente nel territorio doganale per essere lavorate, trasformate o riparate, sempre che nessun interesse preponderante vi si opponga.

2 Alle stesse condizioni l’UDSC accorda la riduzione dei tributi doganali o la franchigia doganale per merci importate nel territorio doganale se merci svizzere, nella stessa quantit? e della medesima qualit? e natura, vengono esportate come prodotti lavorati o trasformati.

3 Per i prodotti agricoli, compresi quelli di base, l’UDSC accorda la riduzione o la franchigia se non sono disponibili prodotti svizzeri dello stesso genere in quantit? sufficiente o se gli inconvenienti dovuti al prezzo delle materie prime necessarie per tali prodotti non possono essere compensati con altri provvedimenti.

4 Il Consiglio federale disciplina in quale misura la restituzione, la riduzione o la franchigia doganale sono accordate per le merci che non vengono riesportate bensì, a richiesta, sono distrutte nel territorio doganale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 12 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ180031Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1, 2 und 4 ZGBBeschwerde; Beschwerdeführer; Bezirksrat; Klinik; Familie; Beschwerdeführers; Entscheid; Verwaltung; Vertretung; Recht; Ehefrau; KESB-act; Uster; Verwaltungsrat; Liegenschaft; Akten; Beiständin; Schwächezustand; Unternehmung; Erwachsenen; Verfahren; AaO; Eheleute; Vermögens; Erkannt
ZHNP150006ForderungVorinstanz; Berufung; Klage; Partei; Recht; Horgen; Berufungsverfahren; Gericht; Bezirk; Friedensrichter; Parteien; Zweckverband; Beklagten; Begründung; Verfahren; Verfügung; Einzelgericht; Unentgeltliche; Bezirksgericht; Prozessvoraussetzungen; Klägers; Klagebewilligung; Standpunkt; Kanton; Entscheiden; Partei; Forderung; Müsse; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150022Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Rechtsbeistand; Verfahren; Person; Obergerichts; Klage; Erwachsene; Anspruch; Unterhalt; Kanton; Opfikon-Glattbrugg; Eltern; Unentgeltlichen; Beurteilung; Jugendliche; Gesuchstellers; Gericht; Monatlich; Einkommen; Verhältnisse; Friedensrichteramt
ZHVO140159Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Verfahren; Anspruch; Klage; Rechtsbeistand; Unterhalt; Unentgeltlichen; Obergericht; Erwachsene; Jugendliche; Person; Reichen; Beurteilung; Kanton; Eltern; Einkommen; Friedensrichteramt; Obergerichts; Gericht; Kantons; Gemeinde; Berücksichtigen; Verhältnisse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 301 (5A_800/2019)
Regeste
 a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2).
Unterhalt; Beschwerde; Eheliche; Methode; Ehelichen; Kantonsgericht; Beschwerdeführerin; Kindes; Erwerbstätigkeit; Untersuchungsmaxime; Kindesunterhalt; Ehegatte; Betreuung; Zumutbar; Bereich; Publ; Willkür; Urteil; Entscheid; Haushalt; Zweistufige; Gemeinsamen; Betreuungsunterhalt; Unterhaltsbeiträge; Ehegatten; Unterhaltes; Zweistufigen; Verhältnisse; Methoden
147 III 249 (5A_907/2018)
Regeste
Art. 125 ZGB ; nachehelicher Unterhalt; Frage der Lebensprägung. Prinzipien der Unterhaltsfestsetzung (E. 3.4). Begriff und Folgen der lebensprägenden Ehe nach bisheriger Rechtsprechung (E. 3.4.1). Die Frage der Lebensprägung darf keinen "Kippeffekt" für die Rechtsfolgen zeitigen; vielmehr ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen (E. 3.4.2). Weiterentwicklung des Begriffes der lebensprägenden Ehe, welche zur Bestimmung des gebührenden nachehelichen Unterhaltes eine Anknüpfung am ehelich gelebten Standard rechtfertigt (E. 3.4.3). Selbst bei lebensprägender Ehe geht die Eigenversorgung einem allfälligen Unterhaltsanspruch vor. Grundsätzlich ist eine vorhandene Erwerbskapazität vollständig auszuschöpfen (E. 3.4.4). Wenn sie ganz oder teilweise fehlt, besteht gegenüber dem anderen Ehegatten auch nachehelich ein Unterhaltsanspruch, soweit dieser leistungsfähig ist. Der Unterhaltsanspruch ist zeitlich angemessen zu begrenzen (E. 3.4.5). Insgesamt massgeblich sind somit die Umstände des Einzelfalles, d.h. das, was die konkrete Ehe ausgemacht hat (E. 3.4.6). Anwendung dieser Prinzipien auf den vorliegenden Fall (E. 3.5).
Unterhalt; Ehelich; Eheliche; Ehemann; Ehefrau; Lebensprägend; Recht; Gemeinsame; Ehelichen; Lebensprägende; Kinder; Urteil; Trennung; Rechtsprechung; Entscheid; Gemeinsamen; Erwerbstätigkeit; Beschwerde; Schweiz; Lebensprägenden; Haushalt; Leistung; Eigenversorgung; Ehegatte; Ehemannes; Zusammenleben; Kantonsgericht; Arbeitet; Heirat

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-376/2021ZölleBewilligung; Beschwerde; Auflage; Qualität; Veredelung; Eckstück; Rindsbinde; Beschwerdeführerin; Bundes; Inländische; Äquivalenz; Aktive; Vorinstanz; Verfahren; Auflagen; Beschaffenheit; Zollgebiet; Unterspälte; Rindsbinden; Einfuhr; Vorschlag; Fisch; Konventioneller; Verfügung; Aktiven; Ausgetauscht; Verbracht; Unterschiedlich; Bundesverwaltungsgericht; Unterschiedliche
A-377/2021ZölleBewilligung; Beschwerde; Delung; Qualität; Auflage; Veredelung; Eckstück; Rindsbinde; Bundes; Beschwerdeführerin; Inländische; Äquivalenz; Vorinstanz; Aktive; Verfahren; Zollgebiet; Beschaffenheit; Auflagen; Unterspälte; Vorschlag; Rindsbinden; Einfuhr; Fisch; Verfügung; Biologischer; Aktiven; Unterschiedlich; Ausgetauscht; Bundesverwaltungsgericht; Verbracht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2022.7Entscheide; öffnen; Hinzufügen; Filter; BStGer; Beschwerde; Beschwerdekammer; Daten; Verfahren; Bundesstrafgericht; Datenkopie; Widerhandlungen; Bundesamt; Verfahrensakten; Mobiltelefon; Bundesstrafgerichts; Durchsuchung; Hierzu; Grenzsicherheit; Verfolgung; Tribunal; Bundesgesetz; Frist; MWSTG; Mobiltelefons; Partei; Bundesgericht; Z-Strasse; Dass:
BV.2021.27Beschwerde; öffnen; Filter; Hinzufügen; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Entscheid; Bargeld; Bundesstrafgericht; Entscheide; Urteil; Eingabe; Basel; Gericht; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Rechtsverzögerung; Beschwerdekammer; BStGer; Partei; Beschwerdeführers; Urteile; E-Mail; Vorliegenden; Rechtsverzögerungsbeschwerde

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
EUGEN BUCHERBerner Kommentar, Bern1976
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