Art. 12 LCA de 2024

Art. 12 b. ... (1)
(1) Abrogé par le ch. I de la LF du 19 juin 2020, avec effet au 1er janv. 2022 (RO 2020 4969; FF 2017 4767).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 12 Loi sur le contrat d’assurance (VVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT180107 | Rechtsöffnung | Recht; Rechtsöffnung; Spesen; Vorinstanz; Prämie; Prämien; Betreibung; Entscheid; Zahlung; Beklagten; Rechtsöffnungstitel; Parteien; Versicherungsbedingungen; Verfahren; Zusatzversicherung; Sinne; Bezug; Parteientschädigung; Frist; Akten; Verhalten; Forderung; Teilbeträge; Schuldners |
ZH | RT130154 | Rechtsöffnung | ämie; Recht; Prämie; Rechtsöffnung; Betreibung; Beklagten; Prämien; Antrag; Zahlung; Versicherungspolice; Police; Vorinstanz; Dielsdorf; Versicherungsantrag; SchKG; Zusatzversicherung; Monats; Kostenvorschuss; Monatsprämie; Schuldanerkennung; Unterschrift; Vertrag; Urteil; Verfahren; Zahlungsbefehl; Zusatzversicherungen; Rechtsöffnungstitel; Beschwerdeverfahren; Annahme; Versicherer |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2021.141 | - | Beigeladene; Apos; Versicherung; Rente; Zahlung; Rückforderung; Leistungen; Renten; Beigeladenen; Police; Vertrag; Überentschädigung; Stunden; Taggelder; Drittauszahlung; Urteil; Beschwerdeführers; Verfügung; Kollektiv-Taggeldversicherung; Zeitraum; Höhe; Invalidenversicherung; Versicherungsgericht; Rentennachzahlung; Bundesgericht; Betrag; Parteientschädigung; Person; Überentschädigungsgrenze |
SG | BV 2017/14 | Entscheid Art. 73 BVG. Art. 4 ff. VVG. Säule 3a. Anzeigepflichtverletzung. Es läuft dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwider, wenn eine antragstellende Person einen (medizinischen) Tatbestand, der unzweifelhaft von einer unmissverständlichen Frage erfasst wird, im Antragsformular unter Berufung auf die Erklärung des Vermittlers nicht oder nur unvollständig aufführt. Abweisung der Klage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2018, BV 2017/14). | Versicherung; Quot; Recht; Helvetia; Person; Anzeigepflicht; Versicherer; Fragen; Behandlung; Klage; Vermittler; Vorsorge; Anzeigepflichtverletzung; Erwerbsunfähigkeit; Vermittlers; Antrag; Hospitalisation; Beklagten; Träge; Parteien; Säule; Lebensversicherung; Psychotherapie; Versicherungsberater; Rechtsbegehren |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
131 III 646 | Versicherungsvertrag; Anwendbarkeit der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme auf die Begünstigung; Klage bei Verletzung des Pflichtteils durch die Begünstigung; Passivlegitimation (Art. 78 und Art. 12 Abs. 1 VVG, Art. 471 Ziff. 1 und Art. 476 ZGB). Der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme untersteht die Vereinbarung des Versicherungsnehmers mit dem Versicherer, nicht jedoch die frei widerrufliche Begünstigung durch den Versicherungsnehmer (E. 2, 2.1 und 2.2). Eine Verletzung des Pflichtteils der Erben durch die Begünstigung ist mit Herabsetzungsklage geltend zu machen. Die Klage richtet sich in diesem Fall gegen den Begünstigten, nicht gegen den Versicherer (E. 2.3). | Versicherung; Begünstigung; Versicherungsnehmer; Berufung; Police; Versicherungsnehmers; Versicherer; Pflichtteil; Todes; Bundesgericht; Verletzung; Pflichtteils; Lebensversicherung; Todesfall; Begünstigte; Anlagefonds; Vorinstanz; Beweislast; Urteil; Klage; Vereinbarung; Erben; Verfügung; Leistung; Berufungskläger; Testament; Versicherungsvertrag; Kommentar; Genehmigung; ünstigten |