Art. 12 B. Die Beiträge der Arbeitgeber Beitragspflichtige Arbeitgeber
1 Als Arbeitgeber gilt, wer obligatorisch versicherten Personen Arbeitsentgelte gemäss Artikel 5 Absatz 2 ausrichtet.
2 Beitragspflichtig sind alle Arbeitgeber, die in der Schweiz eine Betriebsstätte haben oder in ihrem Haushalt obligatorisch versicherte Personen beschäftigen. (1)
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2011/6 | Entscheid Art. 1a Abs. 1 lit. b und Art. 12 Abs. 1 AHVG. Art. 13. Abs. 2 lit. a Vo 1408/71. AHV-Beitragspflicht. In der Schweiz beschäftigte "Hostessen im Erotikgewerbe" sind grundsätzlich am Beschäftigungsort (Schweiz) sozialversichert. Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Beschäftigung in weiteren Mitgliedstaaten, die eine Versicherungsunterstellung am Wohnort (Ungarn, Slowakei, Rumänien) zur Folge hätte, ist nicht dargetan (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2012, AHV 2011/6).Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterin Marie Löhrer, a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiber Jürg SchutzbachEntscheid vom 22. Juni 2012in SachenA. ,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt Josef Ulrich, Advokatur & Notariat, Winkelriedstrasse 23, | Arbeit; Schweiz; Beschwerde; Sozialversicherung; Tätig; Gebiet; Sozialversicherungsanstalt; Beschwerdeführerin; Arbeitnehmerin; Arbeitgeber; Versichert; Erwerbstätigkeit; Jeweils; Beschäftigt; Wohnsitz; Anderen; Arbeitnehmerinnen; Gallen; Mitarbeiter; Erwerbsort; Frauen; Kantons; Personen; Wohnort; Mitgliedstaats; Lohnsumme; Versicherungspflicht; Tätigkeit |
SG | AHV 2009/16 | Entscheid Art. 5 Abs. 2 AHVG. Art. 7 lit. q und 8ter AHVV. Umstritten war, ob die Ausgleichskasse die vom Härtefonds einer Wohlfahrtsstiftung zugunsten einer Arbeitnehmerin der Beschwerdeführerin übernommene Einmaleinlage in deren Pensionskasse zur lebenslangen Rentenerhöhung zu Recht als massgebenden Lohn qualifizierte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Mai 2010, AHV 2009/16). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_556/2010. | Arbeitgeber; Leistung; Leistungen; Beschwerde; Würden; Urteil; Wohlfahrtsfonds; Massgebenden; Beitragspflicht; Vorsorge; Arbeitgeberin; Führe; Würden; Wohlfahrtsstiftung; Ausgleich; Stehen; Beschwerdeführerin; Arbeitnehmer; Einsprache; Patronale; Ausgleichskasse; Stiftung; Pensionskasse; Streitige; Renten; Ausgerichtet; Massgebender; Einmaleinlage; Rentenerhöhung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2011/6 | Entscheid Art. 1a Abs. 1 lit. b und Art. 12 Abs. 1 AHVG. Art. 13. Abs. 2 lit. a Vo 1408/71. AHV-Beitragspflicht. In der Schweiz beschäftigte "Hostessen im Erotikgewerbe" sind grundsätzlich am Beschäftigungsort (Schweiz) sozialversichert. Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Beschäftigung in weiteren Mitgliedstaaten, die eine Versicherungsunterstellung am Wohnort (Ungarn, Slowakei, Rumänien) zur Folge hätte, ist nicht dargetan (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2012, AHV 2011/6).Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterin Marie Löhrer, a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiber Jürg SchutzbachEntscheid vom 22. Juni 2012in SachenA. ,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt Josef Ulrich, Advokatur & Notariat, Winkelriedstrasse 23, | Arbeit; Beschwerde; Schweiz; Sozialversicherung; Sozialversicherungsanstalt; Gebiet; Beschwerdeführerin; Arbeitgeber; Arbeitnehmerin; Recht; Wohnsitz; Beschäftigt; Frauen; Mitarbeiter; Erwerbsort; Arbeitnehmerinnen; Erwerbstätigkeit; Gallen; Lohnsumme; Wohnort; Personen; Höhe; Kantons; Versicherungspflicht; Mitgliedstaats; Ungarn; Mitarbeiterinnen; Heimatland; Slowakei |
SG | AHV 2009/16 | Entscheid Art. 5 Abs. 2 AHVG. Art. 7 lit. q und 8ter AHVV. Umstritten war, ob die Ausgleichskasse die vom Härtefonds einer Wohlfahrtsstiftung zugunsten einer Arbeitnehmerin der Beschwerdeführerin übernommene Einmaleinlage in deren Pensionskasse zur lebenslangen Rentenerhöhung zu Recht als massgebenden Lohn qualifizierte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Mai 2010, AHV 2009/16). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_556/2010. | Arbeitgeber; Leistung; Leistungen; Beschwerde; Wohlfahrtsfonds; Urteil; Beitragspflicht; Recht; Vorsorge; Leistung; Arbeitgeberin; Wohlfahrtsstiftung; Würden; Beschwerdeführerin; Ausgleich; Rente; Arbeitnehmer; Pensionskasse; Patronale; Ausgleichskasse; Streitige; Stiftung; Einsprache; Renten; Bundesgericht; Arbeitgebers; Betrag; Rechtsprechung; Rentenerhöhung; Einmaleinlage |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 174 (9C_692/2020) | Regeste Art. 12 Abs. 2 AHVG ; Beitragspflicht des Arbeitgebers; Betriebsstätte. Art. 12 Abs. 2 AHVG schafft nicht mehrere in Frage kommende Schuldner, sondern knüpft für die Beitragspflicht ausschliesslich beim Arbeitgeber an (E. 6). | Arbeitgeber; Betrieb; Betriebsstätte; Beschwerde; Operations; Rasier; Ausgleichskasse; Beitragspflicht; Beschwerdegegnerin; Switzerland; Arbeitnehmer; Schweiz; UberPop; Beitragspflichtig; Urteil; Einsprache; UberPop-Fahrer; Beiträge; Feststellung; Arbeitgeberin; Erwägung; Entscheid; Bezug; Selbstständige; Wortlaut; Arbeitgebers; Wonach; Einspracheentscheid; Sozialversicherungsbeiträge; Ausländische |
137 V 321 (9C_12/2011) | Art. 5 Abs. 2 und 4 AHVG; Art. 6 Abs. 2 lit. h und Art. 8 lit. a AHVV; freiwillige Vorsorgekapitalleistungen eines patronalen Wohlfahrtsfonds als massgebender Lohn. Nach einer objektbezogenen Betrachtungsweise kann die Beitragspflicht auch gegeben sein, wenn ein anderes Rechtssubjekt als der Arbeitgeber eine Zuwendung tätigt, sofern diese in einem wirtschaftlichen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis steht (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Zuwendungen patronaler Wohlfahrtsfonds sind als Ermessensleistungen grundsätzlich beitragspflichtig (E. 3.1). Stellungnahmen in der Doktrin (E. 3.2). Konzeption der Beitragsordnung gemäss Art. 6 ff. AHVV im vorsorgerechtlichen Kontext (E. 3.3). Folgerungen im Einzelfall (E. 4). | Arbeit; Arbeitgeber; Leistung; Wohlfahrtsfonds; Vorsorge; Patronale; Leistungen; Person; Leistungen; Recht; Reglementarisch; Beitragspflicht; Personalfürsorgestiftung; Verhält; Patronalen; Arbeitsverhältnis; Zuwendung; Arbeitgebers; Reglementarische; Stiftung; Urteil; Vorsorgeeinrichtung; Beiträge; Patronaler; Wirtschaftlich; Ermessen; Zuwendungen; Arbeitnehmer; Freiwillig; Freiwillige |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-643/2020 | Zwangsanschluss an die Auffangeinrichtung | Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Anschluss; B-act; Verfügung; Vorsorge; Bundes; Recht; Arbeitgeber; Beweis; Vorinstanz; Zwangsanschluss; Vorsorgeeinrichtung; Partei; Berufliche; Beilage; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Arbeitnehmer; Versichern; Auffangeinrichtung; Höhe; Parteien; Person; Verfahren; Rückwirkend; Obligatorisch; Pelversicherung |
C-4359/2019 | Zwangsanschluss an die Auffangeinrichtung | Arbeit; Beschwerde; Arbeitgeber; Beschwerdeführerin; Recht; Vorsorge; Arbeitnehmer; Anschluss; ANobAG; ANobAG Auffangeinrichtung; Vereinbarung; Schlossen; Versicherung; Rinstanz; Schweiz; Vertrauen; Vorinstanz; Vorsorgeeinrichtung; BVGer; Vertrauens; Pflicht; Urteil; Arbeitgebers; Dienstvertrag; Sozialversicherung; Verordnung; Angeschlossen |