Art. 117 SCC from 2024

Art. 117 Homicide through negligence
Any person who causes the death of another through negligence or recklessness shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.
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Art. 117 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230291 | vorsätzliche Tötung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger |
ZH | UE230084 | Einstellung | Staatsanwaltschaft; Todes; Zusammenhang; Impfung; Untersuchung; Ergänzung; Sicht; Sorgfalt; Covid-; Hauptgutachten; -Impfung; Recht; Sorgfaltspflicht; Ergänzungsgutachten; Impfungen; Therapie; Kantons; Einstellung; Ärzte; Lunge; -Impfungen; Obduktion; Milzruptur |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.85 | - | Beschuldigte; Fahrzeug; Urteil; Apos; Opfer; Beschuldigten; Berufung; Verfahren; Privatkläger; Tötung; Rechtsanwalt; Urteils; Entschädigung; Parkplatz; Motor; Gericht; Neubeurteilung; Ziffer; Staat; Opfers; Augen; Solothurn; Verfahren; Augenschein; Neubeurteilungsverfahren; Auslagen; Rechtsbeistand |
SO | STBER.2022.4 | - | Beschuldigte; Kurve; Fahrzeug; Recht; Geschwindigkeit; Überholmanöver; Beschuldigten; Kollision; Urteil; Unfall; Täter; Meter; Rechtskurve; Verkehr; Verletzung; Strasse; Überholen; Tötung; Urteils; Beruf; Berufung; ässige |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 IV 297 (6B_627/2007) | Verfolgungsverjährung; Beginn der Verjährung; Art. 71 aStGB, Art. 98 lit. a StGB. Für den Verjährungsbeginn ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf den Zeitpunkt der Tathandlung und nicht auf denjenigen des Erfolgseintritts der Straftat abzustellen (E. 4.1 und 4.2) mit der Konsequenz, dass Straftaten verjährt sein können, bevor der Erfolg eingetreten ist (E. 4.3). Dieses Ergebnis hält auch vor den Grundrechtsgarantien stand (E. 4.3.5). | Verjährung; Erfolg; Handlung; Recht; Gesetzes; Erfolgs; Recht; Kantons; Täter; Tathandlung; Gesetzbuch; Auslegung; Schweiz; Zeitpunkt; Glarus; Gesetzgeber; Wortlaut; Taten; Verjährungsfrist; Asbest; Rechts; Erfolgsdelikt; Urteil; Beginn |
125 IV 189 | Art. 117 StGB und Art. 125 StGB; Selbstgefährdung des Verletzten. Wer lediglich eine eigenverantwortlich gewollte Selbstgefährdung eines anderen in untergeordneter Weise ermöglicht, veranlasst oder unterstützt, macht sich grundsätzlich nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdeliktes strafbar, wenn das mit der Gefährdung bewusst eingegangene Risiko sich realisiert (E. 3a). Wer es zulässt, dass sich ein Radfahrer an sein Motorfahrrad anhängt, und mit dem Motorfahrrad korrekt weiterfährt, ist für eine dabei eingetretene Tötung oder Verletzung des Radfahrers in der Regel nicht strafrechtlich verantwortlich (E. 3b). | Beschwerdegegner; Motorfahrrad; Körperverletzung; Fahrrad; Risiko; Erfolg; Einwilligung; Selbstgefährdung; Verletzung; Vorinstanz; Recht; Nichtigkeitsbeschwerde; Gefährdung; Peter; Vorwurf; Beschwerdegegners; Gefahr; Urteil; Tötung; Sturz; Sinne; Entscheid; Verhalten; Risikos |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | SVG 8. Aufl., Zürich | 2014 |
Donatsch, Fingerhuth, Trechsel | Praxis StGB | 2013 |