E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 115OR from 2023

Art. 115 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 115 B. Extinction by agreement

No particular form is required for the extinction of a claim by agreement even where the obligation itself could not be assumed without satisfying certain formal requirements required by law or elected by the parties.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 115 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210234ForderungBüroräumlichkeiten; Recht; Obergeschoss; Klage; Mietzins; Miete; Partei; Mietvertrag; Parteien; Ziffer; Mieter; Aufl; Mietobjekt; Beklagten; Strasse; -strasse; Unbestritten; Liegenschaft; Zuzüglich; Mietverhältnis; Geleistet; Gericht; Trages; Vereinbart; Mietzinse; Betriebskosten; Betreibung; Vermieter; Zahlung
ZHPD190002Forderung aus MietverhältnisBeschwerde; Schimmel; Urteil; Recht; Läge; Miete; Partei; Mieter; Klägern; Mietzins; Parteien; Gericht; Klage; Einzelrichterin; Herabsetzung; Experte; Entscheid; Beweis; Beklagten; Wohnung; Angefochten; Mängel; Begehren; Angefochtene; Erwägung; Korrekt; Erwägungen; Unentgeltliche
Dieser Artikel erzielt 37 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00359Kündigung zur UnzeitBeschwerde; Kündigung; Beschwerdeführer; Arbeit; Gemeinde; Juni; Beschwerdegegnerin; Arbeitsverhältnis; Schriftlich; Recht; Gemeinderat; Verwaltung; Worden; August; Schriftliche; Juli; Gehör; Stellung; Kündigungsfrist; Nichtig; Sperrfrist; Arbeitsverhältnisse; Partei; Oktober; Besprechung; Arbeitsverhältnisses; Hinweis; Aufhebungsvertrag; Stellungnahme
ZHVR130004Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerlust; Gericht; Verlustschein; Rekurs; Rekurrent; Verlustscheine; Rekursgegnerin; Partei; Verrechnung; Rekurrenten; Parteien; Sicherheit; Parteientschädigung; Gerichtskosten; Recht; Sicherheitsleistung; Verfahren; Forderung; Verloren; Gerichte; Geleistet; Glaubhaft; Kaution; Forderungen; Duplikat; Geleistete; Sicherheitsleistungen; Inkasso; Verlustes
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 II 43 (2C_276/2009)Art. 1 Abs. 2 und Art. 23ter Abs. 1 BankG (Fassung vor dem 1. Januar 2009); Art. 3a Abs. 3 lit. a BankV; Art. 10 Abs. 1 und Art. 2 lit. d BEHG; Art. 3 Abs. 2 BEHV; Art. 31 und 37 Abs. 3 FINMAG; Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation zweier Firmen, die im Rahmen einer Gruppe finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtigen Aktivitäten nachgegangen sind. Bestätigung der Rechtsprechung bezüglich der Aufsichtsbefugnisse der FINMA gegen Finanzintermediäre, die in Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen als Gruppe arbeitsteilig tätig sind (E. 3 und 4.3). Begriff des Emissionshauses (E. 4.1) und der unerlaubten gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen (E. 4.2). Eigenkapitalbezogene Selbstemissionen fallen nicht in den Aufsichtsbereich der EBK bzw. der FINMA, auch wenn ein beigezogener Intermediär anderweitig illegal als Emissionshaus auftritt (E. 4-6). Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation einer Holdinggesellschaft, die Beziehungen zu einer bewilligungslos als Emissionshaus tätigen Gruppe unterhält und deren Tochtergesellschaften im Immobilienbereich einer eigenständigen Geschäftstätigkeit nachgehen (E. 7). Rechtlich; Invest; Realcapital; Aktien; Steinhalden; Gruppe; Geschäft; Gesellschaft; Aufsichtsrechtlich; Effekten; Banken; Finanzmarktrechtlich; Bewilligungspflichtig; FINMA; Aufsichtsrechtliche; Emission; Gesellschaften; Bewilligungspflichtige; Liquidation; Aktivitäten; Immobilie; Publikum; Kapital; Publikums; Immobilien; BankV; Finanzmarktrechtliche; Emissionshaus; Aufsichtsrechtlichen
130 III 58Art. 38 und 48 HRegV; Eintrag im Handelsregister; Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens; Geschäftsbezeichnung und Enseigne. Beschwerde gegen den Entscheid des EHRA betreffend Bestätigung der Nichtgenehmigung eines Eintrags in das Handelsregister (E. 3). Der Registereintrag der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne einer Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens muss die zwingenden Vorschriften des schweizerischen öffentlichen Rechts bezüglich des Handelsregisters einhalten (E. 5.1). Merkmale der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne im Sinne von Art. 48 HRegV (E. 5.2). Tragweite des Verbotes unwahrer und täuschender Eintragungen gemäss Art. 38 Abs. 1 HRegV in Bezug auf Geschäftsbezeichnung und Enseigne (E. 5.2). Prüfung der Täuschungsgefahr, die für das durchschnittliche Schweizer Publikum aus der Verwendung der Bezeichnung "Schweiz" in der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne der Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens entsteht. Durch die Nichtgenehmigung des verlangten Eintrags hat das EHRA sein Ermessen nicht missbraucht (E. 6). Comme; Succursale; Commerce; L'OFRC; Inscription; été; Registre; JohnsonDiversey; Consid; L'inscription; Schweiz; Société; Désignation; D'une; Commercial; Décision; Suisse; Recourante; Europe; Droit; Entre; Enseigne; Raison; Fédéral; Repris; Refus; Suisse; Entreprise; Forme; Sociétés

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2713/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Beschwerde; Führer; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Effekten; Gruppe; Aktie; Anleger; Aktien; Geschäft; Urteil; AG-Effekten; Richt; Recht; Schwerdeführers; Vorinstanz; _AG-Effekten; Beschwerdeführers; Über; Wirtschaftlich; Finanz; Verkauf; Aufsichtsrechtliche; Gesellschaft; Gruppen; Geschäfts; Emission; Platzierung; Kapital
B-2683/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Effekten; Führer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Gruppe; Anleger; Aktie; Aktien; Geschäft; Vorinstanz; Urteil; AG-Effekten; Rechtlich; Verkauf; _AG-Effekten; Finanz; Gruppen; Geschäfts; FINMA; Emission; Aufsichtsrechtliche; Gesellschaft; Wirtschaftlich; Verfahren; Platzierung; Kapital; Emissionshaus; Anlegern; Recht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2019.27Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)

Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019
Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Stell; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Rechtlich; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Rechtliche; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Gericht; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Bundesgerichts; Zwang; Finanzmarkt; Bundesstrafgerichts; BankG
BG.2016.21Conflit de fors (art. 40 al. 2 CPP).Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Bundes; Konto; Zahlung; Anlage; Recht; Kunde; Klage; Anleger; Kunden; Geschädigte; Anklage; Gericht; Gesellschaft; Zahlungen; Geschädigten; Über; Geschäft; Konten; Person; Urteil; Geschäfts; Vermögenswert; Kapital

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AufhebungsvertragZürcher Kommentar, N. ff. Art. 115 1988
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz