Art. 1144 OR vom 2023
Art. 1144 XIII. Vorbehalt besondern Rechtes
Vorbehalten bleiben die besondern Bestimmungen über den Postcheck.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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