Art. 114 LAM dal 2024

Art. 114 Rendite per superstiti secondo il diritto previgente
Le rendite per superstiti in corso al momento dell’entrata in vigore della presente legge continuano ad essere versate secondo il diritto previgente.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 94 123 | Art. 4 BV; Art. 23 Abs. 1, Art. 25 Abs. 3, Art. 26 a MVG; Art. 112 Abs. 1, Art. 114 Abs. 1 MVG. Ausnahmsweise Anpassung einer ursprünglich fehlerfreien Verfügung über ein Dauerrechtsverhältnis an eine neue Rechtsprechung. Das Bundesamt für Militärversicherung ist verpflichtet, den Anspruch eines Versicherten auf eine Integritätsschadenrente materiell zu prüfen, sofern die seit BGE 110 V 117ff. geltende Rechtspraxis der Kumulierbarkeit der Ansprüche bei gleichzeitiger Erwerbsunfähigkeit und Integritätseinbusse auf die gemäss vorheriger Praxis rechtskräftig und fehlerfrei verfügte Invalidenrente dies gebietet. | Integrität; Beeinträchtigung; Recht; Erwerb; Integritätsschadenrente; Verfügung; Rente; Bluthochdruck; Anspruch; Praxis; Erwerbsfähigkeit; Rechtsprechung; Erwerbsunfähigkeit; Dauerrechtsverhältnis; Urteil; Invaliden; Militärversicherung; Beeinträchtigungen; Invalidenrente; Rechtspraxis; Anpassung; EVG-Urteil; Erwerbsunfähigkeitsrente; Vorliegen; Haftung; Ausrichtung; ässt |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
121 V 157 | Art. 23 Abs. 1, Art. 25 Abs. 3 aMVG: Rentenanpassung. Zur Anpassung rechtskräftig festgelegter altrechtlicher Renten der Militärversicherung. | Integrität; Rente; Recht; Beeinträchtigung; Urteil; Erwerbsunfähigkeit; Integritätsschaden; Verfügung; Invaliden; Renten; Invalidenrente; Integritätsschadenrente; Integritätsrente; Praxis; Schaden; Rechtspraxis; Militärversicherung; Beschwerdegegner; Integritätsrenten; Versicherungsgericht; Gericht; Erwerbsfähigkeit; Anspruch; Rechtsprechung; Entschädigung; Integritätseinbusse |