Art. 113 CrimPC from 2023

Art. 113 Status
1 The accused may not be compelled to incriminate him or herself. In particular, the accused is entitled to refuse to make a statement or to cooperate in the criminal proceedings. He or she must however submit to the compulsory measures provided for by the law.
2 The proceedings continue irrespective of whether the accused cooperates.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 113 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230003 | Versuchte schwere Körperverletzung etc. | Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Recht; Aussagen; Vorinstanz; Berufung; Privatklägerinnen; Körperverletzung; Freiheit; Staatsanwalt; Sinne; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Urteil; Wohnung; Verletzung; Verteidigung; Verfahren; Untersuchung; Kantons; Anklage; Gewalt; Fusstritt; Gericht; Winterthur; Einvernahme; Zeugin; ührt |
ZH | SB230144 | Betrug etc. und Widerruf | Beschuldigte; Schweiz; Frankreich; Beschuldigten; Recht; Sozialhilfe; Urteil; Geldstrafe; Beruf; Kinder; Staat; Sinne; Berufung; Lebensmittel; Lebensmittelpunkt; Vorinstanz; Bezug; Befehl; Freiheitsstrafe; Privat; Privatkläger; Bundesgericht; Leistungen; Verteidigung; Dienste; Delikt; Interesse; ässige |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | BKBES.2023.1 | - | Recht; Verfügung; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Verhandlung; Verfahren; Beschwerdeführers; Verfahren; Müller; Person; Beschwerdeverfahren; Verhandlungs; Einvernahme; Verfahrens; Beschwerdekammer; Erhalt; Arztbericht; Verteidigung; Obergericht; Rechtsanwalt; Thomas; Solothurn; Original; Auskunft; Erkrankung; Verteidiger; Rechtsmittel; Vernehmungsfähig |
SO | BKBES.2022.52 | - | Öffentlichkeit; Person; Grund; Öffentlichkeitsfahndung; Recht; Staat; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Fahndung; Tatverdacht; Zwang; Recht; Medien; Grundrecht; Zwangsmassnahme; Personen; Internet; Interesse; Publikation; Beschwerdeführers; Opfer; Empfehlung; Zwangsmassnahmen; Unschuldsvermutung; Fotos |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 97 | Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). | Person; Verfahren; Auskunftsperson; Zeuge; Zeugin; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Recht; Urteil; Prozess; Verurteilung; Bundesgericht; Personen; Zeugen; Hinweis; Zusammenhang; Aussagen; Entscheid; Auslegung; Gesetzgeber; Freispruch |
144 IV 28 | Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). | Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Zeugnisverweigerungsrecht; Einvernahme; Zeugen; Polizei; Verfahren; Aussageverweigerungsrecht; Recht; Staatsanwalt; Auskunftspersonen; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Ehefrau; Hinweis; Zeugnisverweigerungsrechte; Befragung; Beschwerdeführers; Mitwirkung; Prozess; Schweizerische; Beginn; Interesse; Rechte |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-4032/2016 | Asylverfahren (Übriges) | Vermögenswert; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Akten; Beweis; Vermögenswertabnahme; Verfahren; Vermögenswerte; Sonderabgabe; Person; Recht; Bundes; Verfügung; Herkunft; Vorinstanz; Schweiz; Sozialhilfe; Urteil; Sachverhalt; Betrag; Beweismittel; Bundesverwaltungsgericht; Erwerbseinkommen; Summe; Zeuge; Anspruch; Zeugen |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BV.2021.13, BP.2021.31 | VStrR; Filter; Siegelung; Verfahren; Unterlagen; Verfahren; Verfahrens; Durchsuchung; Entscheid; Akten; Verfahrensakten; Sinne; Entscheide; Recht; Urteil; FINMA; Auskünfte; Interesse; Geheimhaltung; Behörde; Verdacht; Papiere; Untersuchung; ützte | |
CA.2020.10 | Beschuldigte; Beschuldigten; FINMA; Berufung; Urteil; Verfahren; Filter; Vorinstanz; Verfahren; Bundes; Beweis; Recht; Verdacht; Person; Entscheid; Vermögenswerte; Aussage; Enforcement; Entscheide; BStGer; Verfahrens; Enforcementverfahren; Berufungsbegründung; Urteile |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Lieber, Wohlers | Kommentar zur StPO | 2020 |
Lieber | Kommentar zur StPO | 2020 |