E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 112 LP de 2023

Art. 112 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 112 G. Procès-verbal de saisie 1. Rédaction

1 Il est dressé procès-verbal de la saisie. Le procès-verbal est signé par le fonctionnaire ou l’employé qui procède ? l’opération; il énonce les noms du créancier et du débiteur, le montant de la créance, le jour et l’heure de la saisie, les biens saisis et leur valeur estimative, ainsi que les prétentions de personnes tierces.

2 Si les objets saisis se trouvent frappés de séquestre, le droit de participation du séquestrant (art. 281) est consigné au procès-verbal.

3 Si les biens saisissables sont insuffisants ou font entièrement défaut, il en est fait mention.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 112 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190110Arresturkunde (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Arrest; Beschwerde; Betreibungsamt; Beschwerdeführer; Arresturkunde; Vorinstanz; Recht; Sicherstellung; Gungen; SchKG; Verfahren; Liquidationsanteil; Verfügung; Aufzuheben; Schuldner; Arreste; Betreibungsamtes; Aufzuheben; Sicherstellungsverfügung; Genswerte; Konto; Arresturkunden; Entscheid; Anträge; Verarrestiert; Liegenschaft; Vermögenswerte; Eingabe; Superprovisorisch
ZHPS190151Neuschätzung eines Grundstücks / Abweisung unentgeltliche Rechtspflege (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Recht; Schuldner; Schätzung; Unentgeltliche; Betreibung; Kostenvorschuss; Entscheid; Vorinstanz; Rechtspflege; Betreibungsamt; Niederhasli; Gesuch; Grundstücks; Beschwerdeführer; Neuschätzung; Unentgeltlichen; Beschluss; Bundesgericht; Unabhängig; Verlangte; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Aufschiebende; Frist; Zugestellt; Hinweis; Bezirksgericht; Unabhängige; Dielsdorf
Dieser Artikel erzielt 18 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 I 102 (5A_551/2008)Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege. Der Schuldner hat für die Neuschätzung des zu versteigernden Grundstücks durch Sachverständige gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG keinen Anspruch auf Befreiung von der Kostenvorschusspflicht durch Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (E. 3). Schätzung; Beschwerde; Unentgeltliche; Grundstück; Rechtspflege; Aufsichtsbehörde; Sachverständige; Verwertung; Grundstücks; Beschwerdeführer; Unentgeltlichen; Neuschätzung; Schuldner; Amtliche; Entscheid; Urteil; Pfändung; Betreibung; Versteigernden; Anspruch; Verfahren; Befreiung; Hinweis; Droht; Sachverständigenschätzung; Begehren; Bundesgericht; SchKG; Obere; Zivilsachen
132 III 281Inhalt der Pfändungsurkunde (Art. 112 Abs. 1 SchKG). Die Pfändungsurkunde hat nicht sämtliche Vermögenswerte des Schuldners zu bezeichnen, sondern einzig die gepfändeten (E. 1). Bei Bankguthaben, die höher sind als der in Betreibung gesetzte Betrag und an denen Drittansprüche geltend gemacht werden, kann sich das Betreibungsamt mit der Angabe, sie seien im Umfang des Betreibungsbetrags gepfändet worden, und dem Hinweis auf den Drittanspruch begnügen (E. 2). Suite; Saisie; Biens; Avoir; Droit; Poursuite; Séquestre; Jersey; Banque; Saisis; Revendication; L'office; Avoirs; Faillite; Séquestres; Poursuites; Poursuivi; Canton; Créancier; Procès-verbal; Montant; Tiers; Consid; Créanciers; été; Auprès; Surveillance; Court; Créance; Royal
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz