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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 111 MWSTG vom 2023

Art. 111 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 111 Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

Die Änderungen können unter AS 2009 5203 konsultiert werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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