MWSTG Art. 110 - Aufhebung bisherigen Rechts

Einleitung zur Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 110 MWSTG vom 2025

Art. 110 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 110 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts Aufhebung bisherigen Rechts

Das Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 1999 (1) wird aufgehoben.

(1) [AS 2000 1300, 1134; 2001 3086; 2002 1480; 2004 4719 Anhang Ziff. II 5; 2005 4545 Anhang Ziff. 2; 2006 2197 Anhang Ziff. 52, 2673, 5379 Anhang Ziff. II 5; 2007 1411 Anhang Ziff. 7, 3425 Anhang Ziff. 1, 6637 Anhang Ziff. II 5]

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.