MWSTG Art. 110 - Aufhebung bisherigen Rechts
Einleitung zur Rechtsnorm MWSTG:
Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.
Art. 110 MWSTG vom 2025
Art. 110 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts Aufhebung bisherigen Rechts
Das Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 1999 (1) wird aufgehoben.
(1) [[AS 2000 1300], [1134]; [2001 3086]; [2002 1480]; [2004 4719 ]Anhang Ziff. II 5; [2005 4545 ]Anhang Ziff. 2; [2006 2197 ]Anhang Ziff. 52, [2673], [5379 ]Anhang Ziff. II 5; [2007 1411 ]Anhang Ziff. 7, [3425 ]Anhang Ziff. 1, [6637 ]Anhang Ziff. II 5]
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