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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 110 MWSTG vom 2023

Art. 110 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 110 2. Kapitel: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts Aufhebung bisherigen Rechts

[AS 2000 1300, 1134; 2001 3086; 2002 1480; 2004 4719 Anhang Ziff. II 5; 2005 4545 Anhang Ziff. 2; 2006 2197 Anhang Ziff. 52, 2673, 5379 Anhang Ziff. II 5; 2007 1411 Anhang Ziff. 7, 3425 Anhang Ziff. 1, 6637 Anhang Ziff. II 5]Das Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 1999 wird aufgehoben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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