E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 11 StGB vom 2023

Art. 11 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 11 Begehen durch Unterlassen

1 Ein Verbrechen oder Vergehen kann auch durch pflichtwidriges Untätigbleiben begangen werden.

2 Pflichtwidrig untätig bleibt, wer die Gefährdung oder Verletzung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes nicht verhindert, obwohl er aufgrund seiner Rechtstellung dazu verpflichtet ist, namentlich auf Grund:

  • a. des Gesetzes;
  • b. eines Vertrages;
  • c. einer freiwillig eingegangenen Gefahrengemeinschaft; oder
  • d. der Schaffung einer Gefahr.
  • 3 Wer pflichtwidrig untätig bleibt, ist gestützt auf den entsprechenden Tatbestand nur dann strafbar, wenn ihm nach den Umständen der Tat derselbe Vorwurf gemacht werden kann, wie wenn er die Tat durch ein aktives Tun begangen hätte.

    4 Das Gericht kann die Strafe mildern.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 11 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE220193EinstellungVerstorbene; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verstorbenen; Staatsanwaltschaft; Spital; Ärzte; Entlassung; Drogen; Recht; Fürsorgerisch; Wäre; Sorgfalt; Bringung; Behandelnden; Fürsorgerische; Medizinische; Entscheid; Unterbringung; Akten; Verantwortlich; Rechtlich; Spitalpflege; Verfügung; Sorgfaltspflicht; ärztlich; Todesfall; Handlung; Verantwortlichen; Untersuchung
    ZHSB220412Raub etc.Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Urteil; Landes; Freiheit; Freiheits; Privat; Privatkläger; Landesverweisung; Täter; Freiheitsstrafe; Delikt; Rahmen; Berufung; Geldstrafe; Recht; Jugend; Bundesgericht; Schwere; Schweiz; Recht; Verschulden; Gericht; Vorinstanz; Sinne; Verteidigung; Erpressung
    Dieser Artikel erzielt 112 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LU2Q4 19 13Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe.Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe
    LUV 08 235_2§§ 62 Abs. 1 und 65 Abs. 1 aGesG; § 5 Abs. 1 aPatVo. Das Aufgebot des Rettungsdienstes des Kantonsspitals stellt eine ausreichende Grundlage für die Überwälzung der Transport- und Personalkosten zu Lasten des Patienten dar, wenngleich die herbei gerufenen Rettungsorgane die Einlieferung ins Spital gestützt auf eine eingehende Untersuchung des Patienten nicht für notwendig erachteten.Beschwerde; Beschwerdeführer; Rettungsdienst; Geschäft; Polizei; Boten; Geschäftsführung; Recht; Rettungsdienstes; Stationär; Vorinstanz; Auftrag; Schmerzen; Echten; Patienten; Geklagt; Kanton; Rechten; Medizinisch; Polizeibeamte; Polizeiorgan; Verwaltungsgericht; Rechnung; Gebotenheit; Interesse; Hauptwache; Stationäre; Medizinische; Aufgr
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 249 (6B_776/2020)
    Regeste
     a Schwere Bedrängnis, grosse seelische Belastung und heftige Gemütsbewegung; Art. 48 lit. a Ziff. 2 und Art. 48 lit. c StGB . Abgrenzung dieser Strafmilderungsgründe untereinander (E. 2.1-2.3).
    Consid; Arrêt; L'auteur; Pénal; être; état; Qu'il; Profond; Cantonal; Cette; Violent; Entre; Tribunal; Cantonale; Décision; été; Ainsi; Outre; Excusable; Frais; Même; Circonstance; Indemnité; Issue; Violente; Situation; D'une; Cause; Détresse; Juillet
    147 I 494 (1F_29/2020)
    Regeste
    Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3).
    Urteil; Revision; Bundesgericht; Verfahren; Ermächtigung; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Verfahrens; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Eröffnung; Staat; Zeigt; Beschwerde; Entschädigung; Urteils; Beamten; Polizeibeamten; Gezeigt; Staatsanwalt; Limmattal; Hinweis; Revisionsgesuch; Gesprochen; Angezeigten; Ermächtigen; Setze; Recht

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-971/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Handlung; Verwerflich; Verwerfliche; Vorinstanz; Handlungen; Individuell; Recht; Individuelle; Sinne; Verwerflichen; Organisation; Tatbeitrag; Beschwerdeführers; Delikt; Rechtliche; Verfügung; Akten; Annahme; Tötung; Person; Habe; Delikte; Bundesverwaltungsgericht; Rechtlichen; Erpressung; Flüchtling; Auftrag; Verbrechen
    A-5536/2019VerrechnungssteuerVerrechnungssteuer; Beschwerde; Gesellschaft; Steuer; Leistung; Beschwerdeführerin; Recht; Gesellschafter; Urteil; Forderung; Bundes; Geldwerte; Verjährung; BVGer; Verfahren; Leistungen; Einsprache; Geldwerten; Verrechnungssteuerforderung; Recht; Jahresrechnung; VStG; Kommentar; Verrechnungssteuern; Entscheid; Vorliegen; VStrR; Vorliegenden; Verzugszins

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gefährdung; Verbrecherische; Urteil; Absicht; Berufung; Person; Zündung; Verfahren; Pyrotechnische; Personen; Sprengstoffe; Pyrotechnischen; Giftige; Verfahren; Bundesgericht; Recht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Verbrecherischer; Täter; Vorinstanz; Verteidigung
    CA.2021.7Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Filter; öffnen; Hinzufügen; Urteil; Freiheit; Berufung; Kinder; Waffe; Waffen; Massnahme; Verfahren; Dolch; Verfahren; Entscheid; Recht; Dolche; Recht; Bundes; Behandlung; BStGer; Amtlich; Beweis; Entscheide; Täter; Verfahrens; Amtliche

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Donatsch, Flachsmann, Hug, WederKommentar, 19. Aufl., Zürich2013
    Stratenwerth, Wohlers Handkommentar StGB2007
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz