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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 1083 OR de 2023

Art. 1083 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 1083 c. Exclusion des jours de grâce

Aucun jour de grâce, ni légal ni judiciaire n’est admis.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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