Art. 108 CPC from 2024

Art. 108 Unnecessary costs
Unnecessary costs are charged to the party that caused them.
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Art. 108 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RB240003 | Forderung (Kosten- und Entschädigungsfolgen) | Vorinstanz; Wohnsitz; Gericht; Beklagten; Parteien; Klage; Entscheid; Gerichtskosten; Beschwerdeverfahren; Anschein; Anmeldung; Schlichtungsverhandlung; Verfahren; Parteientschädigung; Verhalten; Schlichtungsverfahren; Beschluss; Disp-Ziff; Bezirk; Prozesskosten; Bundesgericht; Obergericht; Rechtsanwalt; Meilen |
ZH | PS240009 | Konkurseröffnung | Konkurs; Betreibung; Verfahren; Konkursandrohung; Forderung; Gericht; Parteien; Rechtsöffnungs; Urteil; SchKG; Konkurseröffnung; Dietikon; Nichtigkeit; Betreibungsamt; Rechtsöffnungskosten; Verfügung; Gerichtsgebühr; Parteientschädigung; Entscheid; Kantons; Gläubigerin; Bezirksgerichtes; Akten; Vorschuss; Konkursgericht; Betreibungsamtes; Betreibungskosten; Zustellung; Zivilprozess |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB180005 | Aufsichtsbeschwerde | Anzeige; Anzeigeerstatter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Aufsichts; Obergericht; Verfahren; Beschwerdegegner; Aufsichtsbeschwerde; Betreibungsamt; Verfügung; Verwaltungskommission; Stellung; Thalwil; Obergerichts; Beschluss; Anzeigeerstatters; Kantons; Frist; Richter; Geschäfts-Nr; Oberrichterin; Eingabe; Pfändung; Betreibungsamtes; Gerichts-; Recht; Zivilkammer; Urteil |
ZH | VB180006 | Aufsichtsbeschwerde gegen ein Bezirksgericht | Verfahren; Aufsicht; Aufsichts; Bezirksrichter; Anzeigeerstatter; Aufsichtsbeschwerde; Verfahrens; Richter; Umteilung; Eingabe; Gericht; Obergericht; Verfügung; Parteien; Eheschutzverfahren; Stellung; Rechtsverzögerung; Abwesenheit; Aufsichtsbehörde; Amtspflichtverletzung; Stellungnahme; Ersatzrichter; Kanton; Kantons; Bezirksgericht; Einzelrichter; Obergerichts; Unterlagen |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 426 | Art. 107 f. ZPO; Kostenauflage an einen Dritten, der nicht Prozesspartei ist; unnötige Kosten. Einem Dritten können gestützt auf Art. 107 Abs. 1 ZPO keine Verfahrenskosten auferlegt werden (E. 2.3). Begriff der unnötigen Kosten im Sinne von Art. 108 ZPO. Frage offengelassen, ob die Auflage unnötiger Kosten zulasten eines Dritten ein vorwerfbares Verhalten voraussetzt (E. 2.4). | Verfahren; Gesellschaft; Prozesskosten; Kostenauflage; Vorinstanz; Verhalten; Verfahrens; TAPPY; Botschaft; Zivilprozessordnung; Kommentar; Recht; Urteil; Schweizer; RÜEGG; Generalversammlung; JENNY; Schweizerische; Prozesses; Prozesspartei; Verwaltungsrat; Beschwerdegegner; Auferlegung; STERCHI |
140 III 159 (4A_29/2014) | Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten. Ist das Gericht gehalten, mit der Zustellung der Klage an die Gegenpartei und der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort zuzuwarten, bis der Kostenvorschuss bezahlt ist, um dem Kläger allenfalls unnötige Kosten (Parteientschädigung) zu ersparen? Frage namentlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 59 Abs. 2 lit. f und Art. 60 ZPO sowie von Art. 65, 98, 101 Abs. 2 und Art. 124 Abs. 1 ZPO verneint (E. 2 und 4). | Klage; Kostenvorschuss; Gericht; Verfahren; Frist; Klageantwort; Kostenvorschusses; Parteien; Schweizerische; Vorinstanz; Zivilprozessordnung; Parteientschädigung; Verfahrens; Kommentar; Leistung; Vorschuss; Ermessen; Antwort; Prozessvoraussetzung; Frist; TAPPY; Verfahrensleitung; Regel; Recht; Verfügung; Entwurf; Antrag; Sicherheit |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Susanne Bollinger | Basler Kommentar ATSG | 2019 |
Sutter-Somm, David, Leuenberger, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO] | 2016 |