LAgr Art. 107 - Crédits d’investissement accordés pour des mesures collectives

Einleitung zur Rechtsnorm LAgr:



Art. 107 LAgr de 2025

Art. 107 Loi sur l’agriculture (LAgr) drucken

Art. 107 (1) Crédits d’investissement accordés pour des mesures collectives

1 Les mesures visées à l’art. 87a, al. 1, let. a, b, c et d, ch. 2, donnent droit à des crédits d’investissement pour des mesures collectives.

2 Les crédits d’investissement peuvent également être alloués sous forme de crédits de construction, lorsqu’il s’agit de projets collectifs importants.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 juin 2023, en vigueur depuis le 1er janv. 2025 (RO 2024 623; FF 2020 3851).

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 I 472Milchstatut: Wechsel einer Milchsammelstelle. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. 2. Unter welchen Voraussetzungen ist das Gesuch eines Milchproduzenten um Wechsel von der angestammten zu einer anderen Milchsammelstelle begründet? Milch; Sammelstelle; Stettfurt; Käse; Verwaltung; Beschwerde; Bunde; Käserei; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Thundorf; Gesuch; Käsereigenossenschaft; Beschwerdegegner; Entscheid; Bundesgericht; Sammelstellen; Sammelstellenwechsel; Betrieb; Milchproduzenten; Entschädigung; Verwertung; Umteilung; Urteil; Milchkäufer; Betriebe; Bundesrat; Beurteilung; Sinne
93 I 90Verkehr mit landwirtschaftlichen Hilfsstoffen (Art. 70 ff. LWG; Verordnung vom 4. Februar 1955). Entzug einer Vertriebsbewilligung; Gebühren für die Untersuchung von Proben. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts (Erw. 1). 2. Wenn der Inhaber der Vertriebsbewilligung den Hilfsstoff nicht wie vorgeschrieben bezeichnet, kann die Bewilligung nachträglich befristet, an Auflagen oder Bedingungen geknüpft oder entzogen werden. Der Entzug ist nur zulässig, wenn er nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Verwaltungsmassnahmen gerechtfertigt ist (Erw. 2, 3). 3. Voraussetzungen, unter denen eine Firma mit Gebühren für die Untersuchung von Proben belastet werden kann (Erw. 4). Lussolin; Probe; Proben; Hilfsstoff; Untersuchung; Versuch; Kontrolle; Versuchs; Versuchsanstalt; Bewilligung; Vertrieb; Gebühren; Produkt; Hilfsstoffverordnung; Verwaltung; Entzug; Produkte; Vertriebs; Vertriebsbewilligung; Lager; Zürcherhof; Firma; ässig; Bezeichnung; Durchfall; Hilfsstoffe; Volkswirtschaftsdepartement; Verfügung; Vitamininstitut; Entscheid