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Obligationenrecht (OR)

Art. 1069 OR vom 2023

Art. 1069 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1069 XII. Verjährung 1. Fristen

1 Die wechselmässigen Ansprüche gegen den Annehmer verjähren in drei Jahren vom Verfalltage.

2 Die Ansprüche des Inhabers gegen die Indossanten und gegen den Aussteller verjähren in einem Jahre vom Tage des rechtzeitig erhobenen Protestes oder im Falle des Vermerks «ohne Kosten» vom Verfalltage.

3 Die Ansprüche eines Indossanten gegen andere Indossanten und gegen den Aussteller verjähren in sechs Monaten von dem Tage, an dem der Wechsel vom Indossanten eingelöst oder ihm gegenüber gerichtlich geltend gemacht worden ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 II 53Wechselrecht; Blankowechsel (Blankett); Verjährung (Art. 1069 Abs. 1 OR). Die Verjährung von Blankowechseln beginnt, unter Vorbehalt von Art. 1000 OR, an dem vom Gläubiger angegebenen Verfalltag an zu laufen (E. 3d). Cambiari; Bianco; Diritto; Prescrizione; Azione; Dell'; Scadenza; Azioni; Decorre; Cambiale; Della; Effetto; Nella; Quindi; Secondo; Dalla; Termine; Cambiario; Vaglia; Cambiarie; Quale; Stesso; Debito; Dall'; Corte; Credito; Decorrere; Considera; Contro; Esigibili
91 II 362Wechselrecht 1. Ermittlung der Rechtsordnung, nach der im internationalen Verhältnis die Wirkungen der Wechselbürgschaft und die Verjährung der Wechselforderungen zu beurteilen sind (Erw. 1). 2. Verjährung der Wechselforderung: Art. 1070 OR bestimmt nur die für die Wechselforderung geltenden Unterbrechungsgründe. Unter welchen Voraussetzungen und wann die durch Rechtshandlungen des Gläubigers unterbrochene Verjährung wieder zu laufen beginnt, geht aus der allgemeinen Verjährungsbestimmung von Art. 138 OR hervor, deren Absätze 1-3 in Ergänzung zu Art. 1070 OR anzuwenden sind (Erw. 2-9). Verjährung; Betreibung; Recht; Unterbrechung; Konkurs; Klage; Verjährungsfrist; Unterbrochen; Wechselrecht; Unterbrechungsgr; Wechselforderung; Unterbrechungsgründe; Betreibungsbegehren; Zahlung; Streitverkündung; Betreibungsakt; Meier; Wechselforderungen; Unterbrochene; Zahlungsbefehl; Forderung; Massoni; Handlung; Laufe; Deutsche; Klagte; Wechselgesetz; Konkurses; Entwürfe
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