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Legge sulle dogane (LD)

Art. 106 LD dal 2023

Art. 106 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 106 Porto e uso dell’arma

1 Il personale del Corpo delle guardie di confine può far uso delle armi di cui all’articolo 4 capoverso 1 della legge del 20 giugno 1997 (1) sulle armi o di altri mezzi di autodifesa e coattivi che necessita per l’adempimento del suo mandato:

  • a. in caso di legittima difesa;
  • b. in stato di necessit? ; o
  • c. quale ultimo mezzo per l’adempimento del suo mandato, sempre che i beni giuridici da proteggere lo giustifichino.
  • 2 Il Consiglio federale disciplina:

  • a. in quale misura il rimanente personale dell’UDSC è autorizzato a portare e utilizzare armi o altri mezzi di autodifesa e coattivi;
  • b. l’uso dell’arma e degli altri mezzi di autodifesa e coattivi.
  • (1) RS 514.54

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 106 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHRT150043RechtsöffnungRecht; Rechtsöffnung; Beschwerde; Lagten; Beklagten; Verjährung; Forderung; Kinder; Entscheid; Unentgeltliche; Definitive; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Vorinstanz; Privileg; Verfahren; Rechtsöffnungstitel; Provisorische; Privilegierung; Verjährungsstillstand; Betreibung; Partei; Gläubiger; Betrag; SchKG; Höhe
    ZHPC130051Ungültigkeit der EheBeschwerde; Recht; Einzelgericht; Unentgeltliche; Gesuch; Rechtspflege; Verfügung; Gewährung; Verfahren; Beklagten; Entscheid; Unentgeltlichen; Beschwerdeführerin; Persönlichen; Kantons; Namensänderung; Antrag; Beschwerdegegner; Parteien; Urteil; Bundesgericht; Akten; Hinweis; Bewilligen; Schweiz; Rechtshilfeweg; Bezirksgericht; Nachfolgend; Vorinstanzlichen; Obergericht

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2019.243Familiennachzug / WiedererwägungBeschwerde; Staat; Migrationsamt; Staats; Recht; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Familiennachzug; Urteil; Beweismittel; Verfahren; Tatsache; Familiennachzugs; Tatsachen; Scheinehe; Erhebliche; Wiedererwägung; Schweiz; Familiennachzugsgesuch; Rechtlich; Rechtskräftig; Unentgeltliche; Täuschung; Behörde; Umstände; Gesuch; Vorinstanz
    SOVWBES.2016.395Familiennachzug (Wiedererwägung)Ehemann; Beschwerde; Familie; Schweiz; Beschwerdeführerin; Migrationsamt; Kinder; Familiennachzug; Entscheid; Familiennachzugs; Familiennachzugsgesuch; Verwaltungsgericht; Wiedererwägung; Rechtskräftig; Ersucht; Fotos; Verfahren; Verfügung; Tatsachen; Kosovo; Ehemanns; Ersuchte; Rechtskräftige; Liebe; Mutter; Familiennachzugsgesuchs; Scheinehe; Kanton
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende
    137 I 247 (2C_327/2010)Art. 8 EMRK, Art. 3 Abs. 1 KRK; Art. 255 i.V.m. Art. 109 Abs. 3 sowie Art. 105 Abs. 4 i.V.m. Art. 106 Abs. 1 ZGB; "umgekehrter" Familiennachzug des ausländischen Sorge- und Obhutsberechtigten zu seinem Schweizer Kind. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es im Rahmen der Interessenabwägung gemäss Art. 8 Ziff. 2 EMRK ordnungs- oder sicherheitspolizeilicher Gründe von einem gewissen Gewicht bedarf, um dem sorge- und obhutsberechtigten ausländischen Elternteil den Verbleib im Land zu verweigern und sein Schweizer Kind (im Ergebnis) zu verpflichten, mit ihm auszureisen. Die entsprechende Praxis gilt nicht unbesehen bei niederlassungs- oder aufenthaltsberechtigten ausländischen Kindern aus Drittstaaten (E. 4). Würdigung des konkreten Falles bei mutmasslich missbräuchlichem Verhalten des sorge- und obhutsberechtigten Elternteils (E. 5). Schweiz; Schweizer; Recht; Kindes; Interesse; Elternteil; Aufenthalt; Ausländer; Ausländische; Sorge; Beschwerde; Bewilligung; Interessen; Ausländischen; Urteil; Aufenthalts; Beschwerdeführerin; Sorgeberechtigten; Kanton; Verhalten; Tochter; Aufenthaltsbewilligung; Kantons; Interessenabwägung; Einreise; Rechtsmissbrauch; Scheinehe; Kamerun; Ausländerrechtlich; Ausübung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-125/2013Ausdehnung der kantonalen WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Schweiz; Wegweisung; Aufenthalt; Kenia; Bundesverwaltungsgericht; Aufenthalts; Kanton; Vater; Schweizer; Recht; Verfahren; Person; Vollzug; Ausdehnung; Bürger; Aufenthaltsbewilligung; Akten; Kantons; Bewilligung; Desamt; Bundesverwaltungsgerichts; Zumutbar; Ausländische; Verfügung; Hinweis; Migration; Bundesamt; Wegweisungsvollzug
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