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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 1056 OR dal 2023

Art. 1056 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 1056 b. Forma

L’accettazione per intervento è apposta sulla cambiale ed è firmata dall’interveniente. Essa indica per chi è stata data; in mancanza di questa indicazione l’accettazione si reputa data per il traente.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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